Gesundheitsfachberufe - Ersatz der Bezeichnung "Alten- und Krankenpflege" durch "Senioren- und Krankenpflege"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
16 Unterstützende 16 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

16 Unterstützende 16 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:20

Pet 3-18-17-2124-024623Gesundheitsfachberufe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit und dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Begriff "Alten- und Krankenpflege" durch den
Begriff "Senioren- und Krankenpflege" ersetzt wird.
Er führt aus, dass die gewünschte Umsetzung gemeinsam vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) und vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit den Ländern vorgenommen werden solle. Der
Begriff der Altenpflege sei negativ behaftet und nicht mehr zeitgemäß. Das Wort „Alte“
sei respektlos und diffamierend und könne durch den Begriff „Senioren“ ersetzt
werden. Er sei ehrenamtlicher Patientenrechtler und geschäftsführender Vorsitzender
eines Patientenschutzvereins und verwundert, dass der Begriff „Alte“ bislang noch
nicht ersetzt worden sei.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 28 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass es nicht nur in der Alltagssprache, sondern
auch in den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen unterschiedliche
Auffassungen dazu gebe, welche Begriffe die Gruppe der älteren Menschen am
Treffendsten beschreiben. Eine Aussage, ab wann Menschen als „alt“ bezeichnet
werden können, ist nicht möglich. Die Bundesregierung hat auf den Sechsten Bericht
zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland – Altersbilder in
der Gesellschaft; BT-Drs: 17/3815 – Bezug genommen und ausgeführt, dass häufig

typologische Unterscheidungen anhand des chronologischen Alters als Bezugsgröße
zur Differenzierung von Altersphasen herangezogen werden.
In manchen Studien würde zwischen den „jungen Alten“ und den „neuen Alten“
unterschieden. Die „jungen Alten“ seien die 45- bis 60-Jährigen, die „neuen Alten“ die
60- bis 75-Jährigen. In anderen Studien würden die 60- bis 75-Jährigen als die „jungen
Alten“, die 75- bis 90-Jährigen als die „alten Alten“, die 90- bis 100-Jährigen als die
„Hochbetagten“ und die über 100 Jahre alten Menschen als die „Langlebigen“
charakterisiert. Mit dem Begriff „Senioren“ werde teilweise die Gruppe von Menschen
bezeichnet, die älter als 65 Jahre sind, da dieses Alter für die Nacherwerbsphase
stehe.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es keine feststehende gesetzliche Definition
des Begriffes der Senioren oder des Seniors bzw. der Seniorin gibt. Auch nicht jeder
ältere oder hochaltrige Mensch identifiziert sich mit diesem Begriff. Die
Bundesregierung hat mitgeteilt, dass sich in einer Studie der Karstadt-Quelle-
Versicherungen und TNS Emnid im Jahr 2000 rund 80 Prozent der mindestens
60-Jährigen mit der Formulierung „jung geblieben“ identifizieren. 75 Prozent der
mindestens 70-Jährigen akzeptierten den Begriff „Senior“. Die 56- bis 65-Jährigen
würden sich dagegen eher in die Kategorien „45plus“ und „im mittleren Alter“
einordnen. Dies zeigt, dass keine allgemeingültige Aussage möglich ist, welcher
Begriff eindeutig präferiert wird.
Im Bereich der Pflege gibt es gegenwärtig drei Fachausbildungen:
- zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger,
- zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits- und Krankenpfleger,
- zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/zum Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger.
Die Bundesregierung plant derzeitig eine Reform dieser Pflegeberufe. Es soll eine
generalistische Pflegeausbildung eingeführt werden mit der Folge, dass sich die
Berufsbezeichnung nicht mehr an Altersgruppen orientieren wird.
Der Petitionsausschuss hält die Petition für geeignet, in die Planungen mit einbezogen
zu werden und empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Gesundheit und dem BMFSFJ – zu überweisen, da diese
Ministerien in gemeinsamer Federführung an der Umsetzung der Neuregelungen
arbeiten.

Begründung (PDF)


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