Veselība

Gesundheitsschutz NRW Maskenpflicht

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Die Präsidentin des Landtags NRW
11 Atbalstošs 11 iekš Ziemeļreina-Vestfālene

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

11 Atbalstošs 11 iekš Ziemeļreina-Vestfālene

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

29.04.2021 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


23.04.2020 12:51

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


22.04.2020 14:19

Nachweis der These, Hinweise auf Dokumente de RKI


Neue Begründung: Die Öffnung von Geschäften, Möbelhäusern und Einkaufszentren oder anderen größeren Geschäften kann weitgehend nur ohne Folgen für die Ausbreitung von Corona bleiben wenn eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht. Auch im öffentlichen Personennahverkehr Schütz eine Gesichtsmaske die Mitmenschen.
Das RKI hat hierzu einen Artikel „ Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?“
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html
Unter anderem weißt das RKI hier darauf hin, dass
„ Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenem Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln). Voraussetzung dafür ist, dass genügend Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und richtig mit der Mund-Nasen-Bedeckung umgehen: die Bedeckung muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Hinweise zur Handhabung und Pflege von Mund-Nasen-Bedeckungen gibt auch das BfArM. Die BZgA stellt ein Merkblatt für Bürger zur Verfügung. “

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Nordrhein-Westfalen)


22.04.2020 13:24

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

"Die Öffnung von Geschäften, Möbelhäusern und Einkaufszentren oder anderen größeren Geschäften kann weitgehend nur ohne Folgen für die Ausbreitung von Corona bleiben wenn eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht."

Bitte Nachweise für diese These liefern, oder nicht als einen Fakt darstellen.


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