Gewerberecht - Pflicht zur Aufstellung von Registrierkassen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:43

Pet 2-17-08-631-024486Kassenwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent bittet den Deutschen Bundestag, zu beschließen, dass Registrierkassen
im Einzelhandel und in der Gastronomie zwingend vorgeschrieben werden.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, es gebe
heutzutage immer noch Einzelhändler und Gastronomiebetriebe, die über keine
Registrierkasse verfügten. Dieser Umstand erscheine insbesondere dazu geeignet,
Umsätze gegenüber dem Finanzamt zu unterdrücken. Daher solle eine
Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
Wegen weiterer Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist im Internet veröffentlicht worden. Sie wurde von 73 Mitzeichnern
unterstützt und es gingen 24 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung einer
zu der Eingabe eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen
(BMF) wie folgt dar:
Als Registrierkasse wird eine Kasse bezeichnet, wie sie im Einzelhandel oder in der
Gastronomie verwendet wird. Die Registrierkasse dient dazu, dass der Betrag für
den jeweils erfolgten Verkauf zum einen berechnet, zum anderen auch gespeichert
werden kann. In der Regel wird hierbei auch ein Zahlungsbeleg, häufig Kassenzettel
oder Bon genannt, an den Kunden mit ausgehändigt. Somit stellt die Registrierkasse
im Handel ein unverzichtbares Arbeitswerkzeug dar, wenn es um die Registrierung
und Kontrolle der getätigten Verkaufstransaktionen geht.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass bereits heute eine Vielzahl von
Unternehmen freiwillig Registrierkassen nutzen. Die Einführung einer
Registrierkassenpflicht für alle Unternehmen des Einzelhandels und der Gastronomie
würde hingegen zu einer erheblichen finanziellen Belastung insbesondere von Klein-
und Kleinstbetrieben führen, die erstmals solch eine Kasse anschaffen müssten. Der
Petitionsausschuss äußert Verständnis dafür, dass gerade die Kleinstunternehmen
die Anschaffungskosten einer Registrierkasse jedoch nicht immer tragen könnten.
Vor diesem Hintergrund sind derzeit Maßnahmen zur Einführung einer
Registrierkassenpflicht, so wie vom Petenten gefordert, nicht geplant.
Auch die Bundesregierung ist sich der Problematik der in der Petition zutreffend
angeführten "Unterdrückung von Umsätzen gegenüber dem Finanzamt" bei
Bargeschäften bewusst. Um die ordnungsgemäße Erfassung und Überprüfbarkeit
aller barer Geschäftsvorfälle zu gewährleisten und Manipulationen zu verhindern, hat
das BMF ein Schreiben zur "Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften"
am 26.11.2010 erlassen, das dieser begründeten Beschlussempfehlung als Anlage
beigefügt ist. Durch dieses Schreiben wird präzisiert, welche Daten in welcher Form
bei der Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels Registrierkassen, Wagen mit
Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzählern aufbewahrt werden
müssen. Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses wird hierdurch die
Möglichkeit einer umfassenden Überprüfung dieser Umsätze im Bereich der
Bargeschäfte durch die Finanzverwaltung verbessert.
Vor diesem Hintergrund kann der Petitionsausschuss ein gesetzgeberisches
Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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