Erfolg

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften - Soldaten und Beamte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2006
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Andreas Tschöpe

Versorgung der Hinterbliebenen
von Beamten

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird eine besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung
eingetragener Lebenspartnerschaften für Soldaten und Beamte des Bundes
gefordert.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.

Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen 423 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor.

Zur
Begründung
des
Anliegens
wird
ausgeführt,
durch
das
Lebenspartnerschaftsgesetz seien eingetragene Lebenspartner zu gegenseitigem
Unterhalt verpflichtet. Im Gegensatz dazu werde ihnen der Familienzuschlag und die
Möglichkeit, den Lebenspartner und dessen mit im gemeinsamen Haushalt lebenden
Kindern über die Beihilfeverordnung eine Krankenversicherung zu gewähren,
verwehrt. Dies sei bei Eheschließungen jedoch ohne Weiteres möglich. Im Fall, dass
der Lebenspartner arbeitslos werde, könne es dazu führen, dass der Soldat bzw.
verbeamtete Partner für diese Versicherung des arbeitslosen Partners und dessen
Kindern in vollem Umfange aufkommen müsse. Da die Bemessungsgrundlage das
Gehalt des Soldaten bzw. des Beamten sei, kämen schnell Summen zusammen, die
diese Familien in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten brächten.

Angestellte und Arbeiter des Bundes und Beamte einiger Bundesländer würden in
dieser Angelegenheit bereits wie Ehegatten behandelt.

Die
ungerechtfertigte
eine
und
diskriminierend
sei
Praxis
bisherige
Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften, denen per Gesetz
die gleichen Pflichten wie Eheleuten aufgebürdet würden, die jedoch in ihren
Rechten beschnitten seien.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass in der vergangenen und in dieser
Wahlperiode mehrere Anträge und Gesetzentwürfe zu der
in der Petition
angesprochenen Thematik im Deutschen Bundestag beraten und zur federführenden
Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurden. Hierbei handelt es sich um
den Antrag der Fraktion der FDP Gleiche Rechte, gleiche Pflichten
Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften abbauen auf Drucksache 16/565,
den Antrag
der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gleichstellung
der
eingetragenen Lebenspartnerschaft vollenden auf Drucksache 16/497 und den
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Ergänzung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes
Gesetze
anderer
und
(Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz LPartGErgG) auf Drucksache
16/3423. Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages wurde der Rechtsausschuss zu der vorliegenden Petition um
Stellungnahme
gebeten. Da
der Rechtsausschuss
die Vorlagen
in
der
16. Wahlperiode nicht mehr abschließend beraten hat, wurde keine Stellungnahme
abgegeben (siehe Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages auf Drucksache 16/4057).

zwischenzeitlich auf Drucksache 17/3972 einen
Die Bundesregierung hat
Gesetzentwurf
Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen
zur
Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Ein in seinen Forderungen weitergehender Gesetzentwurf zur Gleichstellung der
eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in
weiteren
Gesetzen
(Drucksache
17/906)
wurde
von
der
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Deutschen Bundestag eingebracht. Beide
Gesetzentwürfe sahen vor, ehebezogene gesetzliche Regelungen im Recht des

öffentlichen Dienstes des Bundes auf Lebenspartnerschaften zu übertragen. Der
Gesetzentwurf
der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht
zudem die
rückwirkende Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe
schon ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 vor.

Der Petitionsausschuss hat gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages den federführenden Innenausschuss um Stellungnahme zu
der vorliegenden Petition gebeten. Der Innenausschuss hat auf Drucksache 17/6359
dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zu den beiden erwähnten
Gesetzentwürfen vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 117. Sitzung am
30. Juni 2011 beschlossen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3972 in unverän-
derter Fassung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/6359
unter Buchstabe a anzunehmen. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/906 wurde
hingegen in derselben Sitzung gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache
17/6359 unter Buchstabe b vom Deutschen Bundestag mehrheitlich abgelehnt.

Alle erwähnten Drucksachen und die Protokolle der Debatten des Deutschen
Bundestages
können im Internet unter www.bundestag.de aufgerufen und
ausgedruckt werden.

Durch die Annahme des Gesetzentwurfes der Bundesregierung ist eine
Gleichstellung von Lebenspartnern und Eheleuten auf die folgenden Gesetze
übertragen worden:

Im Bundesbesoldungsgesetz werden durch die Neuregelungen die ehebezogenen
Regelungen
zum Familienzuschlag
und
zur
Auslandsbesoldung
auf
Lebenspartnerschaften
erstreckt. Zudem werden
im Bundesbeamtengesetz
in die Vorschriften über die Beihilfe aufgenommen. Schließlich
Lebenspartner
werden
im Beamtenversorgungsgesetz
und
im Soldatenversorgungsgesetz
Lebenspartner in die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung einbezogen.

Der Petitionsausschuss begrüßt diese neuen Regelungen und die damit
einhergehende Gleichstellung zwischen Lebenspartnern und Eheleuten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten entsprochen worden ist.


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