Gleichstellungsrecht - Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Männer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
242 Unterstützende 242 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

242 Unterstützende 242 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:06

Pet 3-18-17-2162-008905

Gleichstellungsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass mehr Hilfsmöglichkeiten für Männer
geschaffen werden, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.
Es wird ausgeführt, dass Einrichtungen „analog zu Frauenhäusern“ sowie
entsprechende Beratungs- und Hilfsangebote gefördert werden sollten. Männer, die
Opfer häuslicher Gewalt durch Frauen oder Opfer eines anderen Familienmitgliedes
geworden sind, hätten gegenwärtig keine Zufluchtsorte. Auch gebe es kaum
Beratungsstellen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 242 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Zudem hat der Petitionsausschuss eine weitere
Petition mit einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des
Sachzusammenhangs mit der vorliegenden Petition gemeinsam behandelt wird. Es
wird um Verständnis dafür gebeten, falls nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte
dargestellt wurden.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen
darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass derzeit noch Erkenntnisse darüber fehlen,
welche Unterstützung von Gewalt betroffene Männer brauchen und wie die
Betroffenen erreicht werden können. Auch sei noch nicht klar, wie die Angebote
ausgestaltet werden müssten, damit sie wirklich zur Bewältigung beitragen. Männer
würden Gewalt überwiegend durch männliche Täter im öffentlichen Raum erfahren.

Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine nicht repräsentative Studie
hat erstellen lassen. Diese Studie „Gewalt gegen Männer“ erhält Hinweise zu den
unterschiedlichen Formen und Ausprägungen der Gewalt gegen Männer. Es gebe
bislang jedoch keine belastbaren Erkenntnisse, ob, und – falls die Erforderlichkeit
gegeben ist – welchen konkreten Unterstützungsbedarf gewaltbetroffene Männer
haben und ob und ggflls. welche Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs geeignet
sind. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass es derzeit nur wenige
bestehende spezielle Hilfeangebote gibt. Sie hat erklärt, dass sie prüfen werde,
welche bundespolitischen Schritte geeignet sind, den Schutz von Männern, die
Gewalt erfahren haben, zu verbessern, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen.
Die Bundesregierung hat weiterhin ausgeführt, dass ein wichtiger Bündnispartner für
diese Fragestellungen das Bundesforum Männer sei. Dieses werde auch durch das
BMFSFJ gefördert. Das Bundesforum habe für seine Arbeit eine sogenannte
„Plattform“, die Grundlage der Arbeit sei. Einer der dort beschriebenen Eckpunkte
gehe expliziert auf die Frage der Gewaltbetroffenheit von Männern ein.
Im Rahmen einer internationalen Konferenz des BMFSFJ zur Männerpolitik wurde
das Fazit gezogen, dass eine Übertragung des Unterstützungssystems für Frauen
auf Männer den spezifischen Bedarfen von Männern nicht gerecht werden dürfte.
Dies würden auch Erfahrungen aus dem Ausland bestätigen.
Soweit mit der Petition ausdrücklich familiäre Gewalt angesprochen ist, stellt der
Petitionsausschuss fest, dass von familiärer Gewalt betroffene Männer mit ihren
Kindern heute jederzeit Familien-, Eheberatungs- und auch Männerberatungsstellen
kontaktieren können. Für gewaltbetroffene Männer gibt es derzeit Einrichtungen z. B.
in Oldenburg, Berlin und Ketzin/Brandenburg.
Zudem wurden zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen, die sich sowohl
auf den strafrechtlichen als auch auf den zivilrechtlichen Bereich beziehen. Dazu
gehört das im Januar 2002 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des
zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung
der Ehewohnung bei Trennung“, das sogenannte Gewaltschutzgesetz. Dieses kann
von Männern und Frauen in Anspruch genommen werden. Die Evaluation des
Gewaltschutzgesetzes hat jedoch ergeben, dass häusliche Gewalt und Stalking weit
überwiegend von Frauen offengelegt werden. Dies zeigt, dass Gewalterfahrungen
geschlechtsspezifisch sehr unterschiedlich sind.

Wie in der Petition dargestellt wurde, gibt es zum Schutz von Frauen vor Gewalt in
Deutschland aufgrund des Bedarfes eine Vielzahl von Einrichtungen. Der Bund ist
auf Grund des Gewaltenteilungsprinzips für die Finanzierung der lokalen und
regionalen Hilfestruktur für gewaltbetroffene Frauen oder Männer jedoch nicht
zuständig, da diese in die Kompetenz der Bundesländer und Kommunen fällt. Da
vorliegend konkrete Hilfsmöglichkeiten gefordert werden, wie sie derzeit Frauen zur
Verfügung stehen, empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition allen
Landesvolksvertretungen zuzuleiten.Begründung (pdf)


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