Bildung

GRUNDSCHULE: Für ECHTE Wahlfreiheit und Freiwilligkeit im Ganztag!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss Landtag von Baden-Württemberg; Kultusministerium - Frau Dr. Susanne Einsenmann
2.195 Unterstützende 2.099 in Baden-Württemberg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

2.195 Unterstützende 2.099 in Baden-Württemberg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

01.06.2017, 14:56

Sehr geehrte Zeichnerinnen und Zeichner der Petition,

die Verwaltung des Landtags von Baden-Württemberg hat den Eingang der Petition mit einem Schreiben vom 30.05.2017 formal und offiziell bestätigt.
Die Petition geht in Bearbeitung.

Vom Kultusministerium (Ministerin Frau Dr. Eisenmann) haben wir noch keine Antwort/Bestätigung zur Petitionseinreichung und dem damit verbundenen jüngsten Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Nicole Weber-Kaiser

Alle Neuigkeiten im Verlauf unter:
www.openpetition.de/petition/blog/grundschule-fuer-echte-wahlfreiheit-und-freiwilligkeit-im-ganztag

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W i r z i t i e r e n a u s d e m S c h r e i b e n d e r V e r w a l t u n g
d e s L a n d t a g s B a d e n - W ü r t t e m b er g
(gez. von Frau Heike Schönfelder/ Aktenzeichen: Petition 16/01175):

"ich bestätige Ihnen hiermit, dass Ihre Zuschrift vom 22.05.2017 beim Landtag von Baden-Württemberg vorliegt und vom Petitionsausschuss bearbeitet wird.

Der Petitionsausschuss holt zunächst vom zuständigen Ministerium eine Stellungnahme zu Ihrem Anliegen ein. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Petitionsausschuss hierüber beraten und der Vollversammlung des Landtags einen Bericht sowie eine Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse kann der Petitionssusschuss von den im Gesetz über den Petitionsausschuss des Landtags und der Geschäftsordnung vorgesehenen Rechten Gebrauch machen (z.B. Akten anfordern, Auskünfte von Behörden einholen, Ortsbesichtigungen vornehmen, Regierungsvertreter anhören).

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses wird Sie über die Erledigung der Petition unterrichten.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Dazu gehört im Regelfall auch, dass Ihre Petition mit allen von Ihnen gemachten - auch personenbezogenen - Angaben dem zuständigen Ressort der Landesregierung und den beteiligten nachgeordneten Behörden zur Stellungnahme zugeleitet wird.

Ich bitte Sie, die Mitunterstützer der Petition entsprechend zu benachrichtigen."

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Mehr zum Petitionsausschuss finden Sie auch unter:
www.landtag-bw.de/home/der-landtag/gremien/ausschusse/petitionsausschuss.html
www.landtag-bw.de/home/der-landtag/petitionen/petitionshilfe.html
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