Humanitäre Hilfe - Unterstützung für Griechenland zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
101 Unterstützende 101 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

101 Unterstützende 101 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 12:59

Pet 3-18-05-007-030546

Humanitäre Hilfe


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Deutschland zur Verbesserung der Situation
der Flüchtlinge Griechenland finanzielle und logistische Unterstützung durch die
Bundeswehr oder das Technische Hilfswerk und durch Nichtregierungsorganisationen
wie z. B. dem Deutschen Roten Kreuz anbietet.
Die Petenten führen insbesondere aus, dass die Versorgungslage der Flüchtlinge in
Griechenland nach wie vor unerträglich sei. Wenn nicht gehandelt werde, komme es
zu einer humanitären Katastrophe – ein für Deutschland und Europa unerträglicher
Zustand. Als starke Volkswirtschaft innerhalb der EU müsse sich Deutschland noch
mehr in der Flüchtlingskrise engagieren. Es wäre ein Zeichen der Solidarität mit
Griechenland und der griechischen Bevölkerung, wenn Deutschland hier seine
uneingeschränkte Hilfe anbiete würde.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weiterhin mehrere Eingaben mit
verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs mit dieser Petition
einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
Verständnis gebeten, dass möglicherweise nicht alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen dargestellt werden.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 101 Mitzeichnungen sowie 20 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Auswärtigen
Amtes (AA) eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Bundestag und Bundesregierung teilen die Sorgen der Petenten um die humanitäre
Situation der Flüchtlinge in Griechenland.
Bezüglich der Forderung der Petenten, Griechenland logistische Unterstützung durch
die Bundeswehr teilhaben zu lassen, weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Militärische Mittel und Fähigkeiten in humanitären Krisensituationen werden nur dann
zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen herangezogen, wenn zivile Mittel und
Fähigkeiten keine vergleichbaren Alternativen bieten und nur durch den Einsatz
militärischer Mittel eine dringend benötigte Hilfeleistung erbracht werden kann. In
diesen Fällen gelten für den Einsatz von militärischen Mitteln die „Leitlinien für den
Einsatz von militärischen und Zivilschutzmitteln in komplexen Notsituationen (so
genannte MCDA Guidelines) und die Osloer „Leitlinie für den Einsatz von militärischen
und Zivilschutzmitteln bei der Katastrophenhilfe“ (so genannte Olso Guidlines). Ein
Einsatz der Deutschen Bundeswehr im Ausland müsste zudem vom deutschen
Parlament legitimiert werden und in enger Absprache mit den NATO-Bündnispartnern
vereinbart werden. Der von den Petenten geforderte Einsatz der Bundeswehr in
Griechenland wird vor diesem Hintergrund vom Deutschen Bundestag und der
Bundesregierung nicht unterstützt.
Bezüglich des Einsatzes des Technischen Hilfswerks (THW) in Griechenland weist der
Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Wie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme mitteilt, hat diese der griechischen
Regierung einen Einsatz des Technischen Hilfswerks (THW) sowohl bilateral als auch
über den so genannten EU- Katastrophenschutzmechanismus angeboten. Bei diesem
handelt es sich um einen Ressourcenaustauschmechanismus der
Katastrophenschutzbehörden der Mitgliedsländer. Das THW hat dazu eine
Erkundungsmission in Griechenland durchgeführt, um den genauen humanitären
Hilfsbedarf sowie Hilfsmöglichkeiten festzustellen. Von dem Angebot hat Griechenland
bisher keinen Gebrauch gemacht.
Die von den Petenten ebenfalls angesprochenen deutschen
Nichtregierungsorganisationen sowie das Deutsche Rote Kreuz sind im Rahmen der
humanitären Hilfe der Bundesregierung in Griechenland tätig. Bereits 2015 hat die
Bundesregierung für humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in Serbien, Mazedonien und
Griechenland rund 4,4 Mio. Euro bereitgestellt, davon rund 2,4 Mio. Euro an das
Deutsche Rote Kreuz (DRK) und an das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen
(UNHCR) für Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge in Griechenland. Auch 2016 stellt die

Bundesregierung Mittel bereit, mit denen Hilfsmaßnahmen deutscher
Nichtregierungsorganisationen, des DRK, des UNHCR und des Kinderhilfswerks der
Vereinten Nationen (UNICEF) für Flüchtlinge in Griechenland gefördert werden
(einschl. Versorgung mit Unterkunft, Lebensmitteln, Hygieneartikeln und sonstigen
Hilfsgütern, medizinische Nothilfe, Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften).
So ist z.B. das DRK seit 20. März 2016 mit mobilen Gesundheitsstationen in zwei
Flüchtlingslagern südlich bzw. südöstlich von Idomeni tätig (Nea Kavala und Cherso),
in denen rund 10.000 Flüchtlinge medizinisch versorgt werden können.
Diese humanitäre Hilfe flankiert die Anstrengungen der EU, die u. a. einen neuen
Nothilfemechanismus für humanitäre Hilfe innerhalb der EU verabschiedet hat.
Der Petitionsausschuss begrüßt es ausdrücklich, dass die Bundesregierung wichtige
humanitäre und strukturbildende Unterstützungsmaßnahmen in den betroffenen
Regionen leistet. Deutschland ist einer der größten Geber humanitärer Hilfe im
Zusammenhang mit der Situation der Flüchtlinge in Griechenland. Der
Bundesregierung und der internationalen Gemeinschaft geht es darum, die Lage in
den Herkunftsländern zu stabilisieren, um den Flüchtlingen langfristig eine Rückkehr
und eine sichere Lebensperspektive in ihrer Heimat zu ermöglichen.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Der
Petitionsausschuss erachtet die Einschätzungen in der Stellungnahme der
Bundesregierung für ausgewogen und sachgerecht. Er sieht auf Grund der
vorliegenden Eingabe daher keinen Anlass, im Zusammenhang mit dem von den
Petenten vorgetragenen Anliegen über die bereits oben beschriebenen vielfältigen
Maßnahmen der Bundesregierung hinaus tätig zu werden. Der Petitionsausschuss
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen teilweise
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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