Erfolg

Immissionsschutz - Verbot von 2-Takt-Motoren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
437 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

437 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Gerhard Brenner

Immissionsschutz Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.03.2010 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen wird. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, 2-Takt-Motoren auf öffentlichen Straßen und Wegen
ganz zu verbieten.

Der Petent führt aus, es seien zunehmend auch landwirtschaftliche Wege zur
Nutzung von Fahrzeugen mit 2-Takt-Motoren freigegeben. Er begründet seine For-
derung nach einem Verbot damit, dass Abgase aus Zweitakt-Motoren die giftigsten
Abgase aus Verbrennungsmotoren und zudem krebserregend seien. Er führt an,
dass dieser Tatsache im Rahmen der verschärften Abgas-Richtlinien in keinster
Weise Rechnung getragen worden sei.

Hinsichtlich des weiteren Vorbringens des Petenten wird auf den Akteninhalt verwie-
sen.

Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Petitionsausschuss 437 Mitzeichnungen
und 68 Diskussionsbeiträge vor.

Das Ergebnis der Parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ein-
geholten Stellungnahme wie folgt zusammenfassen: Abgas- und Geräuschvorschriften sind Wirkvorschriften, in denen Grenzwerte für die
Schadstoffemissionen vorgeschrieben werden. Die Technik, mit der die Einhaltung
dieser Grenzwerte erreicht werden muss, wird nicht vorgegeben, sondern im freien
Wettbewerb der Systeme ermittelt. Technische Innovationen werden durch diesen
Grundsatz am besten gefördert. Zudem würde eine nur in Deutschland geltende
Verpflichtung der Ausrüstung von Fahrzeugen mit einer bestimmten Technik, wie
indirekt vom Petent gefordert, als Handelshemmnis betrachtet werden.

Die Europäische Kommission hat am 21. September 2005 eine Mitteilung mit dem
Titel "Thematische Strategien zur Luftreinhaltung" verabschiedet. Die thematische
Strategie sieht vor, dass zur Erreichung der Luftqualitätsziele der Europäischen
Union (EU) auch die Emissionen des Verkehrssektors weiter gesenkt werden. Vor
diesem Hintergrund wurde auch die Reduzierung von Abgasen als wesentlichem Teil
einer Gesamtstrategie von der Europäischen Kommission einbezogen.

Die Umweltanforderungen für Kleinkrafträder (auch Mopeds und Mofas) wurden mit
der Richtlinie 97/24/EG vom 17. Juni 1997 (und ihren Änderungen) festgelegt. In
dieser Richtlinie wurden auch die Abgasgrenzwerte sowie die zugehörigen Prüfver-
fahren festgelegt. Die Mitgliedstaaten dürfen die Zulassung der Fahrzeuge nicht ver-
weigern, wenn diese den Anforderungen der entsprechenden Regelungen, die am
Tag der erstmaligen Zulassung gelten, genügen.

Vorraussetzung für zukünftige Verschärfungen der Grenzwerte bei Kleinkrafträdern
sowie ggf. Änderungen der Prüfverfahren sind entsprechende Untersuchungen und
Forschungsarbeiten über die bestehenden oder zu erwartenden technologischen
Möglichkeiten und eine Kosten-Nutzen-Analyse. Derzeit erarbeitet die Europäische
Kommission einen Vorschlag für eine "Rahmenverordnung des Europäischen Par-
laments und des Rates über die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen
Kraftfahrzeugen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen" auf der Basis einer ent-
sprechenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit dieser Verordnung sollen die
Abgasgrenzwerte für zweirädrige und dreirädrige Fahrzeuge, darunter auch Mofas,
weiter verschärft werden. Auch die Aufnahme der sog. Quads ist dabei vorgesehen.
Die Bundesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang, neben der Einführung
zusätzlicher Umweltanforderungen an Krafträder (z.B. Dauerhaltbarkeitsanforde- rungen für emissionsmindernde Einrichtungen), insbesondere die Verschärfung der
Anforderungen an das Emissionsverhalten von Kleinkrafträdern durch die Einführung
einer neuen Grenzwertstufe.

Dem Anliegen des Petenten, 2-Taktmotoren auf öffentlichen Straßen zu verbieten,
kann aufgrund der Richtlinie 97/24/EG nicht entsprochen werden, da sich die Mit-
gliedstaaten der EU verpflichtet haben, alle Kleinkrafträder zuzulassen, die den in
dieser Richtlinie angesprochenen Umweltanforderungen genügen. Zudem arbeitet
die Europäische Kommission daran, die Abgasgrenzwerte für zweirädrige und drei-
rädrige Fahrzeuge und Quads weiter zu verschärfen. Dem Anliegen des Petenten
wird somit zumindest teilweise entsprochen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.


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