20.02.2014, 19:34
Etwas verbessert, um der Sache mehr Nachdruck zu verleihen.
Neuer Titel: Kautions Darlehen Jobcenter - 10 % vom Hartz IV Regelsatz einbehalten - sofort wieder abschafffen ! Neue Begründung: Noch vor einiger Zeit war das Abziehen eines Kautionsdarlehens vom niedrigen Hartz IV-Satz verfassungswidrig, weil vom Existenzminimum nichts mehr abgezogen werden darf. Die Wendehals-Regierung Diese Bundesregierung war neuerdings der Meinung, das anders zu machen mit § 42a Abs. 2 SGB II. Das ist willkürlich !
Der ärmere Mensch muss neuerdings also auch unterschreiben, dass dieses Darlehen umgehend von seinem Existenzminimum mit 10 % abgezogen bzw. einbehalten wird.
Das kann einfach nicht angehen, da Hartz IV schon menschenunwürdig niedrig ist und das absolute und unterste Existenzminimum darstellt.
Das BSG, hat am 22.03.2012 ein Urteil gefällt: B 4 AS 26/10 R - das Jobcenter darf keine Raten von einem Miet-Kautionsdarlehen vom Regelsatz abziehen. Auch nicht, wenn der Bürger einen entsprechenden Darlehensvertrag des Jobcenters unterschreiben musste.
Dieses Urteil des BSG ist eindeutig und muss auch für die Zukunft gelten. Falls die Bundesregierung nicht einsehen sollte, dass sie der armen Bevölkerung auch mit diesem unmenschlichen und unsozialen Gesetz großes Unrecht tut und das Grundgesetz aushebelt, müssen die Sozialgerichte das Gesetz sofort wieder kippen.
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