03/12/2026, 12:07
Ich habe das Datum in dem Text korrigiert, weil es in der Zukunft liegt
Neuer Titel: Kein gefährdendes Großfeuerwerk im Wohngebiet Reekeweg (Hameln) – Schutz von Anwohnern, Natur und öffentlicher Sicherheitöf
Neuer Petitionstext:
Wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger, fordern die Stadt Hameln auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Abbrennen groß dimensionierter Feuerwerke im Wohngebiet Reekeweg (31787 Hameln) künftig wirksam zu unterbinden bzw. streng zu regulieren.
Am 31.12.202631.12.2025 kam es ab ca. 16:00 Uhr im Bereich Reekeweg 14 zu einem Feuerwerk mit außergewöhnlich intensiver Böller- und Knallentwicklung. Die Lärmbelastung ging deutlich über das übliche Maß hinaus. Zusätzlich entstand eine massive Rauchentwicklung, wodurch die Straße zeitweise nicht mehr gefahrlos befahrbar war.Das Feuerwerk wurde in unmittelbarer Nähe zum Waldrand (Süntel) abgebrannt. Dies birgt erhebliche Risiken hinsichtlich:
- Brandgefahr
- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
- Belastung von Anwohnerinnen und Anwohnern
- Beeinträchtigung von Wildtieren und Haustieren
Nach Wahrnehmung der Anwohnerschaft handelt es sich nicht um einen erstmaligen Vorfall dieser Art.Ein Wohngebiet muss ein geschützter Raum bleiben – insbesondere für Kinder, ältere Menschen, berufstätige Personen sowie Tiere. Großfeuerwerke in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern und Waldflächen sind aus unserer Sicht unverhältnismäßig.
Unsere ForderungenWir fordern die Stadt Hameln auf:
- Den Vorfall ordnungsrechtlich zu prüfen.
- Zu überprüfen, ob Genehmigungen erforderlich waren bzw. Verstöße vorlagen.
- Künftige Großfeuerwerke in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten und Waldflächen zu untersagen oder streng zu regulieren.
- Präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Anwohnerinnen und Anwohner sowie Natur wirksam zu schützen.
- Wir bitten um transparente Information der Öffentlichkeit über das Ergebnis der Prüfung.
Zusätzlich sollte berücksichtigt werden, dass sich unmittelbar neben Hausnummer 14 ein denkmalgeschütztes Gebäude befindet. Gerade bei Feuerwerkskörpern reicht bereits eine einzige vom Kurs abkommende Rakete aus, um erheblichen Sachschaden zu verursachen. Der Schutz historischer Bausubstanz stellt ein besonderes öffentliches Interesse dar und sollte entsprechend berücksichtigt werden.
Darüber hinaus zeigt das Beispiel des Klütwalds in Hameln, dass geeignete präventive Maßnahmen durchaus umgesetzt werden können. Dort ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aufgrund der erhöhten Brandgefahr im Waldgebiet untersagt. Eine vergleichbare vorsorgliche Regelung wäre auch im vorliegenden Fall angemessen, um Risiken für Gebäude, Umwelt und Anwohner wirksam zu minimieren.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 36 (23 in Hameln)