Область: Германия
Изображение петиции Kein Glaubwürdigkeitsgutachten beim Antrag nach dem OEG
Социальных вопросах

Kein Glaubwürdigkeitsgutachten beim Antrag nach dem OEG

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
119 Поддерживающий 108 через Германия

Получатель петиции не ответил.

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  1. Начат 2014
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Неудача

07.11.2014, 23:24

Korrektur
Neuer Petitionstext: Der Bundestag möge eine Änderung des OEG, § 2, Abs. 2 beschließen. Innerhalb der Sozialgerichtsbarkeitwird in diesem Zusammenahnd zwar auf das KOVVfG, § 15 verwiesen, jedoch ist der Spielraum für die Anerkennung von vorgebrachtem Beweismaterial bei ehemaligen Heimkindern viel zu gering. Beantragte Glaubwürdigkeitsgutachten Glaubhaftigkeitsgutachten lassen ihre persönliche Situation im Zusammenhang mit ihrem Heimaufenthaltvöllig außer Acht, oder machen sogar Opfer zu Tätern. Da dies nicht der Sinn des OEG ist, dürfen vorgebrachte Beweise nicht durch Glaubwürdigkeitsgutachten ersetzt werden Neue Begründung: Der Grund für meine Petition liegt in meinem eigenen Antrag nach dem OEG. Innerhalb dieses Antrages wurden zwar diverse Beweise (staatsamtliche und kirchenamtliche Dokumente) und Aussagen (auch von Zeugen) angefordert, diese wurden jedoch als nicht ausreichend erachtet. Angesichts der Studien, die durch den Runden Tisch Heimerziehung mit in Auftrag gegeben wurden, ist mir ein solches Verhalten umso unverständlicher.

Im Rahmen meiner Feststellungsklage wurden die von mir eingebrachten Unterlagen auch nicht weitergegeben, die für mich zuständige Versorgungsbehörde beantragte stattdessen ein Glaubwürdigungsgutachten. Glaubhaftigkeitsgutachten. Innerhalb dieses Gutachtens wird mir nicht nur die Glaubhaftigkeit meiner Aussagen aberkannt, es vermittelt mir sogar den Eindruck, meinen Antrag nach dem OEG berechnend und in betrügerischer Absicht gestellt zu haben. Zusätzlich werde ich in psychiatische Ecken gestellt, die ich bisher nicht einmal kannte.

Glaubwürdigkeitsgutachten Glaubhaftigkeitsgutachten nach der Nullhypothese dürfen vorgelegte Beweismittel nicht ersetzen, da die Form der Begutachtung wahrheitsgemäße Aussagen nicht immer als solche erkennt. Hierdurch entsteht für die Antragsteller ein großer Schaden, bzw. eine unbillige Härte, denn einmal erstellte Glaubwürdigkeitsgutachten lassen sich kaum entkräften. Solche Situationen dürfen bei einem Antrag nach dem OEG nicht vorkommen, da sonst das Opferentschädigungsgesetz seine Aufgabe nicht erfüllen kann.


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