11/21/2024, 20:25
Liebe betroffene Nachbarn des Bürohochhausprojekts,
die Stadt Essen hat bekanntgegeben, dass der Bebauungsplan für das Zech Hochhaus momentan ruht. Stattdessen soll eine Baugenehmigung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgen.
Nun ist am 18.11.2024 ein positiver planungsrechtlicher Bauvorbescheid für das Bauvorhaben erteilt worden. Der Vorbescheid ist eine Vorentscheidung zur Baugenehmigung und attestiert die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach §34 des Baugesetzbuches.
Das bedeutet für uns: Jetzt erst recht zusammenhalten und Widerspruch gegen den Vorbescheid einlegen!
Um mit vereinten Kräften gegen dieses Bauvorhaben vorzugehen, ist es entscheidend, dass wir wissen, wer von Euch in direkter Nähe (z.B. Alfredstr., Norbertstr., Eingang Schönlein-, Mooren- oder Gregorstr.) des geplanten Hochhauses wohnt. Denn wer unmittelbar betroffen ist, hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung des Vorbescheids Widerspruch einzulegen.
Wenn Ihr also in unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück wohnt und bereit seid, uns im Widerspruchsverfahren zu unterstützen, meldet Euch bitte. Schreibt uns Eure Kontaktdaten an info@stoppt-hochhaus-gruga.de. Dann melden wir uns bei Euch!
Jede Stimme und jede Mithilfe zählt und bringt uns einen Schritt näher an unser gemeinsames Ziel!