31.07.2026, 03:28
Hallo zusammen,
ein kurzes Update zur Einreichung der Stellungnahme zum Bebauungsplan. Am gestrigen Abend hat sich ein fachkundiger Unterstützer gemeldet und mir den Hinweis gegeben, dass es ggf. die Möglichkeit gibt, das geplante Verfahren juristisch anfechtbar zu machen. Hier die Kurzversion: (Acker-) Flächen werden im Rahmen solcher Verfahren mit Biotopwertzahlen belegt, um dem ökologischen Aspekt Rechnung zu tragen. Die betreffende Ackerfläche wurde in diesem Verfahren mit 0 bewertet, obwohl landwirtschaftliche Flächen eigentlich mit dem Wert 2 eingestuft werden. Ich bin auf die Antwort der Verwaltung gespannt und halte Sie / Euch informiert. Viele Grüße Lukas Blömeke