28.09.2026, 05:26
Liebe Mitpetenten,
heute habe ich einen interessanten Artikel über die Liberalisierung des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz gefunden (siehe unten). Das Fazit ist meines Erachtens, dass die Kommunen bezüglich der Friedhöfe keine dramatischen Einkommensverluste zu erwarten haben.
Was ich allerdings schockierend finde: Der Verstorbene muss seinen Wunsch nach Übergabe seiner Asche testamentarisch verfügt haben. Wenn sich die erbberechtigten Verwandten einig sind, wozu dann diese Regelung? Sind sich Erbberechtigten nicht einig, dann kann wie bisher verfahren werden, das heißt, im Zweifelsfall muss ein Gericht entscheiden.
Die Asche eines Verstorbenen wiegt 2 bis 4 kg (3-3,5 Liter). Vorschriften zu machen, wie die Asche in einem Fluss entsorgt werden darf, ist meines Erachtens deshalb völlig unnötig. Es werden sich kaum riesige Menschenansammlungen einfinden, die gemeinsam zentnerweise die Asche von Angehörigen in kleinen Flüssen einstreuen wollen. Ist der Fluss zum Rinnsal geschrumpft, wird man kaum die Asche darin verstreuen. Was also sollte eine solche Reglementierung?
Wir haben bisher insgesamt über 9.000 Unterstützer gefunden. Vielleicht erreichen wir noch die 10.000 Grenze. Denn die nächste Stufe wäre es, die einzelnen Abgeordneten anzuschreiben und diese Zahl wäre für sie beeindruckender.
Wir bleiben dran. Ihnen alles Gute und noch einen schönen Spätsommer.
Freundliche Grüße
Peter Hakenjos
Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Wie ist die Bilanz nach einem Jahr? | tagesschau.de