27.12.2020 klo 19.51
Hallo ihr tollen, vielen Unterzeichner*,
Wow, was für ein Erfolg schon nach nur drei Tagen. Ich bin überwältigt und hoffe, dass es genauso gut weiter geht. Danke auch für die vielen E-Mails mit Anregungen. Im neuen Jahr werde ich mich definitiv mit einigen von euch vernetzen und würde mich über eine Kooperation freuen denn diese Petition ist ja erst der Anfang aber zeichnet schon mal ein gutes Stimmungsbild.
Danke auch für das fleißige Teilen in den sozialen Medien und auf euren Blogs. Im Anhang findet Ihr einen Flyer mit QR Code zur Petition, welchem Ihr gerne ausdrucken und an geeigneten Orten aufhängen dürft um auch diejenigen zu erreichen, die vielleicht nicht so Facebook erprobt sind. Auf der Petitionsseite findet ihr auch Unterschriftenbögen zum Download, welche ihr gerne nutzen dürft.
In diesem Sinne, bleibt gesund und kommt gut ins neue Jahr.
Mit besten Grüßen
Annika Schäfer
27.12.2020 klo 14.06
Rechtschreibung wurde korrigiert, Kommasetzung und Schriftbild
Neuer Petitionstext: Wir fordern Sie auf, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege Verhinderungspflege, ein Gesamtjahresbudget zu bilden, dass welches voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Inanspruchnahme von Ersatzpflege in Anspruch genommen werden darf.
Neue Begründung: Unter dem Vorwand der vermeintlichen Vereinfachung der Bürokratie und der individuellen Flexibilität würden Spahns Vorschläge weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige bringen und den Trend weiter in Richtung stationär statt ambulant setzen. Um die Würde und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt der Fall sein.
Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Hilfen unflexibel zu machen sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.
Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin fordert Spahn, dass ein Teil der Verhinderungspflege zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Auch **Auch wenn es sich bei dem Eckpunktepapier nur um einen Entwurf handelt handelt, können wir mit dieser Petition schon jetzt deutlich ein Veto einlegen.
Abzuwarten einlegen.**
**Abzuwarten bleibt der Referentenentwurf und dann müssen und werden wir wieder reagieren und weiter aktiv sein.
sein.**
Quellen:
[https://www.pflegeinform.de/fachinformation-zur-pflegereform-2020](www.pflegeinform.de/fachinformation-zur-pflegereform-2020)
[https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021/](www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021/)
[https://pflegende-angehoerige-ev.de](pflegende-angehoerige-ev.de/)
[https://sophiesanderswelt.com/2020/12/20/andersnacht-genug-vom-unsichtbar-sein-fazit-zum-jahresende2020](sophiesanderswelt.com/2020/12/20/andersnacht-genug-vom-unsichtbar-sein-fazit-zum-jahresende2020)
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.717 (4.707 in Deutschland)
27.12.2020 klo 13.43
Quellenangaben wurden hinzugefügt ganz unten im Text
Neue Begründung: Unter dem Vorwand der vermeintlichen Vereinfachung der Bürokratie und der individuellen Flexibilität würden Spahns Vorschläge weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige bringen und den Trend weiter in Richtung „stationär vor ambulant“ stationär statt ambulant setzen. Um die Würde und Selbstbestimmung und Würde der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt der Fall sein.
Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Hilfen unflexibel zu machen sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.
Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin fordert Spahn, dass ein Teil der Verhinderungspflege zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Auch wenn es sich bei dem Eckpunktepapier nur um einen Entwurf handelt können wir mit dieser Petition schon jetzt deutlich ein Veto einlegen.
Abzuwarten bleibt der Referentenentwurf und dann müssen wir wieder reagieren und weiter aktiv sein.
Quellen:
[https://www.pflegeinform.de/fachinformation-zur-pflegereform-2020](www.pflegeinform.de/fachinformation-zur-pflegereform-2020)
[https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021/](www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021/)
[https://pflegende-angehoerige-ev.de](pflegende-angehoerige-ev.de/)
[https://sophiesanderswelt.com/2020/12/20/andersnacht-genug-vom-unsichtbar-sein-fazit-zum-jahresende2020](sophiesanderswelt.com/2020/12/20/andersnacht-genug-vom-unsichtbar-sein-fazit-zum-jahresende2020)
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.631 (4.621 in Deutschland)
26.12.2020 klo 17.32
Inhaltliche Veränderungen auf Wunsch der Unterzeichner
Neue Begründung: Unter dem Vorwand der vermeintlichen Vereinfachung der Bürokratie und der individuellen Flexibilität bringt die Pflegereform 2021 würden Spahns Vorschläge weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige bringen und bewegt sich den Trend weiter in Richtung „stationär vor ambulant“. ambulant“ setzen. Um die Selbstbestimmung und Würde der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt der Fall sein.
Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Hilfen unflexibel zu machen sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.
Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin steht, fordert Spahn, dass ein Teil der Verhinderungspflege zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Auch wenn es sich bei dem Eckpunktepapier nur um einen Entwurf handelt können wir mit dieser Petition schon jetzt deutlich ein Veto einlegen.
Abzuwarten bleibt der Referentenentwurf und dann müssen wir wieder reagieren und weiter aktiv sein.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.979 (1.976 in Deutschland)
26.12.2020 klo 15.13
Rechtschreibfehler wurden korrigiert auf Wunsch
Neuer Petitionstext: Wir fordern Sie auf, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege wieder ein Gesamtjahresbudget zu bilden, dass voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Inanspruchnahme von Ersatzpflege in Anspruch genommen werden darf.
Neue Begründung: Unter dem Vorwand der vermeintlichen Vereinfachung der Bürokratie und der individuellen Flexibilität bringt die Pflegereform 2021 weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige und bewegt sich weiter in Richtung „stationär vor ambulant“. Um die Selbstbestimmung und Würde der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt der Fall sein.
Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Hilfen unflexibel zu machen sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.
Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin steht, dass ein Teil der Verhinderungspflege zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.486 (1.483 in Deutschland)
26.12.2020 klo 15.11
Rechtschreibfehler wurden korrigiert und Kommata
Neuer Petitionstext: Wir fordern Sie auf, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege wieder ein Gesamtjahresbudget zu bilden, welches dass voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Inanspruchnahme von Ersatzpflege in Anspruch genommen werden darf.
Neue Begründung: Unter dem Vorwand der vermeintlichen Vereinfachung der Bürokratie und der individuellen Flexibilität bringt bringt die Pflegereform 2021 überwiegend weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige und bewegt sich weiter in Richtung „stationär vor ambulant“. Um die Selbstbestimmung und Würde der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt der Fall sein.
Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Hilfen unflexibel zu machen sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.
Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin steht, dass ein Teil der Verhinderungspflege zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.479 (1.476 in Deutschland)
26.12.2020 klo 15.11
Rechtschreibfehler wurden auf verbessert und Inhalte korrigiert
Neuer Petitionstext: Wir fordern Sie auf, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege wieder ein Gesamtjahresbudget zu bilden, dass welches voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Inanspruchnahme von Ersatzpflege in Anspruch genommen werden darf.
Neue Begründung: Unter dem Vorwand der vermeintlichen Vereinfachung der Bürokratie bringt und der individuellen Flexibilität bringt die Pflegereform 2021 überwiegend weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige und bewegt sich weiter in Richtung „stationär vor ambulant“. Um die Selbstbestimmung und Würde der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt der Fall sein.
Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Hilfen unflexibel zu machen sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.
Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin steht, dass ein Teil der Verhinderungspflege zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.479 (1.476 in Deutschland)
26.12.2020 klo 13.55
Rechtschreibfehler wurden korrigiert und Kommata
Neuer Petitionstext: wir Wir fordern Sie auf, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege wieder ein Gesamtjahresbudget zu bilden, dass voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Inanspruchnahme von Ersatzpflege in Anspruch genommen werden darf.
Neue Begründung: Unter dem Deckmantel Vorwand der angeblichen vermeintlichen Vereinfachung der unsäglichen Bürokratie bringt die Pflegereform 2021 weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige und zieht bewegt sich weiter in die Richtung „stationär vor ambulant“. Was Um die Selbstbestimmung und Würde der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt sein sollte, um der Fall sein.
Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Selbstbestimmung aller Pflegebedürftigen Hilfen unflexibel zu wahren!
machen sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.
Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin heißt es, steht, dass ein Teil der Verhinderungspflege künftig zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige von besonderer Bedeutung, da hierdurch besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden können. Für werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.125 (1.123 in Deutschland)
25.12.2020 klo 21.26
Ich wurde gebeten die Zielgruppe allgemeiner zu verfassen
Neue Begründung: Unter dem Deckmantel der angeblichen Vereinfachung der unsäglichen Bürokratie bringt die Pflegereform 2021 weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige und zieht weiter in die Richtung „stationär vor ambulant“. Was genau umgekehrt sein sollte, um die Selbstbestimmung aller Pflegebedürftigen zu wahren!
Hintergrund ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin heißt es, dass ein Teil der Verhinderungspflege künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige und Familien mit behinderten Kindern von besonderer Bedeutung, da hierdurch kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Pflege- und Familienalltag Alltag realisiert werden können. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 58 (58 in Deutschland)