25.12.2020, 15:26
Ich wurde gebeten die Zielgruppe allgemeiner zu verfassen
Neue Begründung: Unter dem Deckmantel der angeblichen Vereinfachung der unsäglichen Bürokratie bringt die Pflegereform 2021 weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige und zieht weiter in die Richtung „stationär vor ambulant“. Was genau umgekehrt sein sollte, um die Selbstbestimmung aller Pflegebedürftigen zu wahren!
Hintergrund ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin heißt es, dass ein Teil der Verhinderungspflege künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige und Familien mit behinderten Kindern von besonderer Bedeutung, da hierdurch kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Pflege- und Familienalltag Alltag realisiert werden können. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 58 (58 in Deutschland)