14/04/2021 à 23:23
Es wurden zwei Quellen angegeben (zu Ziffer 1 und 2), damit die temporäre Sperrung durch openpetition aufgehoben werden kann.
Neue Begründung:
- Der mit einer Ausgangsbeschränkung verbundene Grundrechtseingriff ist unverhältnismäßig und zudem
verfassungswidrig.verfassungswidrig (Quelle: Frederik Ferreau, Ausgebremste Grundrechte – Die geplante Ausgangssperre im Infektionsschutzgesetz, JuWissBlog Nr. 31/2021 v. 14.04.2021, www.juwiss.de/31-2021/) . Dies bestätigten bereits mehrere Gerichtsurteile zu vergleichbaren Landesverordnungen (z.B. in Baden-Württemberg, Hessen). - Die Beschränkung ist nicht zielführend. Nach Aussagen führender Aerosolforscher (u.a. Dr. Gerhard Scheuch) findet das Infektionsgeschehen zu 99 ,9 % drinnen statt - und nicht im
Freien!Freien (Quelle: Gießener Allgemeine, 11.03.202112:00 -Aerosolforscher im Interview Dr. Scheuch: »Im Freien steckt man sich nicht an« www.giessener-allgemeine.de/sport/lokalsport/dr-scheuch-im-freien-steckt-man-sich-nicht-an-90236695.html)! - Die bundesweite einheitliche Regelung hebelt an dieser Stelle den Föderalismus aus. Er wurde von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes bewußt in unserer Verfassung verankert - nach den Erfahrungen im Dritten Reich.
WirWir bitten wir um Ihre Unterstützung.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (32 in Deutschland)