Bürgerrechte

Keine pauschalen bundesweiten Ausgangsbeschränkungen im Infektionsschutzgesetz verankern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
116 Unterstützende 116 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

116 Unterstützende 116 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

14.04.2021, 23:23

Es wurden zwei Quellen angegeben (zu Ziffer 1 und 2), damit die temporäre Sperrung durch openpetition aufgehoben werden kann.


Neue Begründung:

  1. Der mit einer Ausgangsbeschränkung verbundene Grundrechtseingriff ist unverhältnismäßig und zudem verfassungswidrig.verfassungswidrig (Quelle: Frederik Ferreau, Ausgebremste Grundrechte – Die geplante Ausgangssperre im Infektionsschutzgesetz, JuWissBlog Nr. 31/2021 v. 14.04.2021, www.juwiss.de/31-2021/) . Dies bestätigten bereits mehrere Gerichtsurteile zu vergleichbaren Landesverordnungen (z.B. in Baden-Württemberg, Hessen).
  2. Die Beschränkung ist nicht zielführend. Nach Aussagen führender Aerosolforscher (u.a. Dr. Gerhard Scheuch) findet das Infektionsgeschehen zu 99 ,9 % drinnen statt - und nicht im Freien!Freien (Quelle: Gießener Allgemeine, 11.03.202112:00 -Aerosolforscher im Interview Dr. Scheuch: »Im Freien steckt man sich nicht an« www.giessener-allgemeine.de/sport/lokalsport/dr-scheuch-im-freien-steckt-man-sich-nicht-an-90236695.html)!
  3. Die bundesweite einheitliche Regelung hebelt an dieser Stelle den Föderalismus aus. Er wurde von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes bewußt in unserer Verfassung verankert - nach den Erfahrungen im Dritten Reich.

WirWir bitten wir um Ihre Unterstützung.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (32 in Deutschland)


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