Ulkopolitiikka

Keine Steuerlichen Nachteile für Grenzgänger durch COVID 19

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
7 865 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

7 865 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

26.03.2020 klo 17.14

Liebe Mitzeichner,
anbei eine Stellungnahme der Chambre des salariés du Luxembourg auf Anfrage eines Betriesbratsmitgliedes einer Deutschen Bank.

"Die CSL hat sich in ihren rezenten Stellungnahmen verstärkt für eine Erhöhung der Anzahl der Tage ausgeprochen, die ein Grenzgänger ausserhalb Luxemburgs arbeiten kann, ohne auf dem entsprechenden Lohn oder Gehalt zusätzlich im Wohnland steuerpflichtig zu sein. Für in Deutschland wohnhafte Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten sind dies augenblicklich 19 Tage, was schon im Vergleich mit Belgien und Frankreich die niedrigste Obergrenze ist.

Belgien und Frankreich haben ihr Besteuerungsrecht im Rahmen der Covid-19-Krise ausgesetzt für die Tage, die ein Grenzgänger im Home Office bleiben muss. Die luxemburgischen Gewerkschaften drängen ebenfalls in ihren Unterredungen mit der Regierung auf eine ähnliche Lösung für die deutschen Grenzgänger. Die CSL wird in ihrer Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls hierfür eintreten."

so die CSL.

Ich bitte Euch weiter die Petition zu teilen an Arbeitskollegen, Verwandte und Bekannte.

Weiter dran bleiben und auch die Lokalpolitiker ansprechen

Viele Grüße
Ralf Päßler


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