Dışişleri

Keine Steuerlichen Nachteile für Grenzgänger durch COVID 19

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
7.865 Destekleyici

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19.03.2020 21:38

Rechenfehler im Beispiel bei Gehalt 100000 anstatt 60000


Neue Begründung: Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona Home Office machen, machen sie es nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz durch die wirtschaftlichen Folgen verloren geht - was weder der Grenzgängerregion noch der Bundesrepublik hilft.
**Die Folgen wären Arbeitslosigkeit und Verlust der Kaufkraft und damit auch verbunden mindere Steuereinnahmen in der Grenzregion.**
Die Steuerberaterin und Rechtsanwältin Miriam Keusen aus Orenhofen hat das ganze noch ausführlicher aus Steuersicht wie folgt verargumentiert :
Home Office
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona vom deutschen Home Office aus arbeiten. Machen sie es nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verloren geht - was weder der Grenzgängerregion noch der Bundesrepublik hilft.
Nach der derzeitigen Regelung in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden diese Tage in Deutschland besteuert. Es handelt sich jedoch um einen Fall höherer Gewalt, den weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber in der Hand hat.
Beispiel:
Pendler Paul wird von seinem Arbeitgeber aufgefordert, anlässlich der Coronapandemie von seinem deutschen Zuhause aus zu arbeiten. Er arbeitet dort 21 Tage. Da Paul mehr als 19 Tage in Deutschland arbeitet, muss er alle 21 Tage in Deutschland versteuern.
Sonderurlaub aus familiären Gründen
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona Sonderurlaub aus familiären Gründen nehmen, um ihre Kinder zu betreuen, die nicht in die Kita oder Schule dürfen.
Nach der derzeitigen Regelung in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden sich die deutschen Steuern hierdurch erhöhen:
Üblicherweise geht man davon aus, dass ein Pendler tatsächlich 220 Arbeitstage in Luxemburg verbringt. Bei dieser Zahl sind Jahresurlaub und Krankheitstage ausgenommen. Wenn nunmehr durch den Sonderurlaub aus familiären Gründen mehr Urlaubstage genommen werden, muss die Zahl 220 nach unten korrigiert werden. In vielen Fällen erhöht sich hierdurch die deutsche Steuer.
Beispiel:
Pendlerin Laura nimmt aufgrund der Schul-Schließung 25 Tage Sonderurlaub aus familiären Gründen. Darüber hinaus nimmt sie ihren Jahresurlaub.Laura war 30 Tage in Deutschland auf Geschäftsreise. Ihr aufzuteilendes Gehalt beträgt EUR 100.000.
60.000
Da Laura 30 Tage auf Geschäftsreise in Deutschland war, muss sie 30 Tage in Deutschland versteuern. Das Gehalt wird wie folgt aufgeteilt:
60.000 EUR x 30 Tage / 195 Tage = 9230 EUR sind in Deutschland zu versteuern.
60.000 EUR x 165 Tage / 195 Tage = 50.770 EUR sind in Luxemburg zu versteuern.
Ohne den Sonderurlaub aus familiären Gründen wäre die Berechnung anders gewesen und zwar wie folgt:
60.000 EUR x 30 Tage / 220 Tage = 8.182 EUR sind in Deutschland zu versteuern.
60.000 EUR x 190 Tage / 220 Tage =51.818 EUR sind in Luxemburg zu versteuern.
Der Sonderurlaub aus familiären Gründen erhöht also die deutschen Steuern. Auch hier handelt es sich jedoch um einen Fall höherer Gewalt, den weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber beeinflussen kann.
Würden die Grenzgänger nicht vom Home Office arbeiten, wären die Folgen Arbeitslosigkeit und Verlust der Kaufkraft und damit auch verbunden mindere Steuereinnahmen in der Grenzregion. Darüber hinaus müsste die Bundesreputblik Zahlungen in Form von Arbeitslosengeld erbringen, die üblicherweise weit höher als die Steuermindereinnahmen sind.
Frankreich und Belgien haben einer vergleicharen Regelung bereits zugestimmt. Sie haben vorgemacht wie einfach und unproblematisch man einen solchen Vorgang umsetzen kann. Auch wenn behauptet wird, dass es sich nicht um existenzgefährdende Maßnahmen handelt, haben auch Grenzgänger oft finanzielle Verpflichtungen. Wir bitten im Zuge einer Gleichberechtigung gegenüber den anderen EU Ländern und auch der sozialen Verantwortung gegenüber den Grenzgänger der oben genannten Vereinbarung zuzustimmen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2114


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