07/30/2023, 15:08
Liebe Petitions-Mitzeichner*innen!
Es geht abwärts. Die erste Welle an Unterzeichnungen ebbt ab, obwohl wir die klassischen Medien inzwischen mit unseren Kontakten abgegrast haben. Es zeichnet sich ab, was häufig der Fall ist. Menschen, die nicht betroffen sind, blättern weiter und Menschen die betroffen sind, zeichnen. Dies zeigt sich auch an den Kommentaren. Die aktuellen Themen in der Presse betreffen alle, also haben entsprechende Petitionen mehr Zulauf. Kindeswohlgefährdung durch Behörden betrifft nur einen Bruchteil und viele sehen es sogar als „nicht so schlimm“ oder sogar als Übertreibung an.
Umso mehr müssen wir auf die Ressourcen zurückgreifen, die wir selbst inzwischen haben, also die bisher (Stand heute) 275 Menschen, die unterzeichnet haben.
Wie schon beim letzten Mal angedeutet, liegt das eigentliche Potenzial in uns selbst. Wenn jeder, der zeichnet, nur zwei weitere Personen zum Unterzeichnen bewegen kann, dann haben wir in wenigen Wochen eine gewaltige Summe an Unterschriften zusammen. Nur so kommen wir zum Ziel. Ansonsten war unser Engagement umsonst und unzählige Behörden können weitermachen wie bisher.
Nochmals die Hebelwirkung aus meinem Update vom letzten Mal beim Stand von 200 Zeichnungen:
Wenn jeder, der bisher gezeichnet hat, nur ZWEI weitere Personen zu einer Unterzeichnung bewegen kann, können wir in einer Woche über 600 erreichen. Nach einer Woche schreibe ich dann alle erneut an und wenn jeder in dieser Woche neu gezeichnete (also 400) ebenfalls wieder 2 zur Zeichnung bewegen kann, sind wir in Summe bereits bei 1200. Spielen wir dass Spiel weiter, haben wir in weiteren ca. 5 Wochen bereits 75.000 Zeichnungen zusammen.
Nur 2 Personen, das können der Partner, die Partnerin, die erwachsenen Kinder, Oma, Opa, Enkel, beste Freund/innen, Arbeitskolleg/innen, Vereinskolleg/innen, Jogging-Partner/innen, Nachbarn, Mitbewohner/innen, Studienkolleg/innen oder andere Personen, die Ihr kennt oder euch am Herzen liegen, sein.
An alle, die hier bereits entsprechende Impulse im Verwandten- und Bekanntenkreis verteilt haben, geht von mir und meinem Sohn ein fettes „DANKE EUCH VON HERZEN“!
Speziell die 75 die seit letzter Woche dazugekommen sind und die, die vielleicht meinen letzten Aufruf nicht gelesen oder vergessen haben, möchte ich hier herzlich bitten, 2 Personen anzusprechen und zur Unterzeichnung zu bewegen. Gerade die, die Betroffen sind, können andere, nicht Betroffene überzeugen. Das Potenzial liegt in uns!
Wenn ich helfen kann, zögert nicht mich zu kontaktieren!
HERZLICHEN DANK!
Viele sonnige Grüße
Michael Wieden
07/21/2023, 17:59
Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner!
Zunächst freue ich mich riesig, dass wir in der ersten Woche der Petition über 200 Zeichnungen hinbekommen haben. Dafür ein ganz ganz dickes DANKESCHÖN an euch alle! Ich muss gestehen, dass Ihr auch mit euren Kommentaren meinem Betreben nochmals einen festen Schub gegeben habt, denn es ist erschreckend auf einmal zu sehen, wie viele mit ähnlichen Erfahrungen hier aufwarten können.
Deswegen möchte ich auch dem ganzen weitere Impulse geben. Was können wir tun:
- Generell ein Hinweis in Sachen Presse. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Petitionen bei der Presse erst ab ca. 1000-2000 Zeichnungen auf Interesse stoßen. Das Thema ist völlig egal. Ich habe noch eine andere Petition laufen, die auch das Wohl der Schüler*innen betrifft, aber nicht über 370 Zeichnungen kommt, obwohl Gerald Hüther und weitere dies unterstützt haben (petition.wieden.com). Die Presse reagiert hier nicht.
- Aktuell sind wir von anfänglich 15 Zeichnungen pro Tag auf 23 hochgeklettert. Rechnen wir dies auf die restliche Zeit hoch, kommen wir auf rund 2000 Zeichnungen nach 3 Monaten. Das reicht zwar, um dann die Presse etwas anzukitzeln, aber das dauert mir zu lange.
Deswegen möchte ich den Hebeleffekt nutzen, der in euren Zeichnungen liegt. Wenn jeder, der bisher gezeichnet hat, ab heute noch zwei weitere zu einer Zeichnung bewegen kann, können wir in einer Woche über 600 erreichen. Nach einer Woche schreibe ich dann alle erneut an, und wenn jeder in dieser Woche neu gezeichnete (also 400) ebenfalls wieder 2 zur Zeichnung bewegen kann, sind wir in Summe bereits bei 1200. Spielen wir dass Spiel weiter, haben wir in weiteren ca. 5 Wochen bereits 75.000 Zeichnungen zusammen.
Ja sicher, graue Theorie aber dennoch eben ein Ziel, und ich kann somit bereits übernächste Woche mit einer guten Basis an die Presse. Es braucht also jeder der neu zeichnet, nur noch zwei zusätzliche Zeichnungen zu sich selbst (natürlich gerne mehr) finden, und wir kommen gewaltig weiter. 50.000 müssen wir erreichen, um politisch Gehör zu finden. Mit diesem System können wir es schaffen. Seid Ihr dabei?
- Es gibt im Übrigen auch die Möglichkeit, die Petition als Unterschriftenliste auszudrucken. Dies kann für Veranstaltungen, Messen, Vereinssitzungen etc. oder sogar an Schulen interessant sein. Wer hierzu mehr wissen möchte, kann mich gerne anschreiben.
- Als weitere Aktion plane ich übrigens die Veröffentlichung eines kurzen Videos. Hierzu bin ich auf der Suche nach 10-15 unter euch, die bereit wären, eine kurze 5-10 Sekunden Sequenz von sich als Viedeo aufzunehmen, in dem sie in ganz kurzen Worten die eigene Situation beschreiben, auf Grund derer sie die Petition unterschrieben haben. Ich möchte das Video auch für die Suche nach Unternehmen verwenden, die bereit wären, im Rahmen ihrer CSR-Bemühungen (Corporate Social Responsibility) ggfs. Fälle, deren Antrag auf web-individualschule vom Jugendamt abgewiesen wurde, zu sponsern.
Dazu aber in meinem nächsten Update mehr.
So, dies erst einmal als erstes Update. Ich freue mich natürlich auch auf euer Feedback, eure Anregungen, Ideen und Kontakte, die Ihr vielleicht auch in die Presse habt. Meldet euch gerne!
Viele sonnige Grüße ud euch allen mit Familie ein schönes Wochenende
Michael Wieden
07/17/2023, 17:10
Ergänzung des Begriffs "Regelschulbetrieb" in "Regel- und Förderschulbetrieb"
Neuer Petitionstext:
Eltern von Autisten habe häufig ein Problem: Die Schule
Warum ist das so? Gerade bei Spektrums-Autisten ist der Autismus oft nicht auf den ersten Blick nach außen ersichtlich. Für Verantwortliche im Schulsystem wird diesbezüglich keine Fachkenntnis auf diesem Gebiet verlangt, dennoch werden die Themen, die bei Autisten auftauchen immer wieder als „im RegelschulbetriebRegel-/Förderschulbetrieb lösbar“ angesehen. Dabei wird eines vergessen: Ein Kernthema des Autismus ist oft die soziale Interaktionsfähigkeit. Es gibt Autisten, die kein Problem damit haben und solche ,bei denen alleine der Gedanke an größere Menschengruppen zu teilweise schweren psychosomatischen Schäden führen kann.
Präsenzunterricht in der Schule ist in diesem Zusammenhang oft ein Worst-Case-Szenario, also das Schlimmste, was einem Autisten passieren kann, denn Kinder nehmen in Bezug auf Lautstärke und Verhalten oft wenig Rücksicht auf die Wahrnehmungs-Sensibilität von autistischen Kindern, die in der Folge schlichtweg an völliger Reizüberflutung leiden. Es gibt aber in den Schulen in der Regel keine fachlich kompetenten Lehrer, die mit dem Thema Autismus umgehen können. Inklusionsbeauftragte können diese Aufgabe aus eigener Erfahrung ebenfalls fachlich selten stemmen. Leidtragende sind neben den Kindern auch die Eltern, die mit den Folgen täglich konfrontiert sind.
Wir haben am eigenen Leib erlebt, dass von fachlicher, sogar amtsärztlicher Stelle eine Schul- oder Schulbesuchsunfähigkeit diagnostiziert wurde, was jedoch das Schulamt und sogar das Jugendamt schlichtweg nicht anerkannte.
Aktuell haben wir in meinen Augen in Deutschland eine Situation, die es einem jeweiligen Schulamt bzw. Jugendamt überläßt, ob sie eine entsprechende fachliche Diagnose anerkennen oder nicht. Dies hat sich nach zahlreichen Treffen mit Regierung, Schulamt und Jugendamt, aber auch Berichten von Betroffenen bei uns verfestigt.
Um es zu verdeutlichen: Wenn eine oder sogar mehrere fachliche Diagnosen zur Schulbesuchs- oder Schulunfähigkeit vorliegen, das Schul- oder Jugendamt diese aber ignoriert und dennoch Präsenz vorschreibt, fordert sie in meinen Augen quasi eine aktive Kindeswohlgefährdung durch die Eltern ein. Das Argument der fehlenden Hinführung zu einer sozialen Reife, welches in der Regel gegen einen Wegfall von Präsenz angebracht wird, kann hier nicht greifen, da genau dieser soziale Kontakt in den Schulen ja nachweislich zu gesundheitsschädlichen Problemen für dieses Kind führt.
Statt sich auf die Entwicklung einer gesunden Bildung konzentrieren zu können, wird somit Eltern und Kind ein Szenario aufgedrückt, welches zu dauerhaften Folgeschäden bei Kindern aber auch Eltern führen kann, für die dann niemand staatlicherseits die Verantwortung übernimmt. Oft bleibt den Eltern somit nur der langwierige Klageweg, der jedoch überwiegend aus fehlender Kraft, aber auch aus Kostengründen, nicht beschritten wird.
Gerade bei der Schulbesuchsunfähigkeit geht es NICHT um ein Wegbleiben von Bildung, sondern darum, dass der Staat es durch zur Präsenz alternative Angebote ermöglicht, einem Kind sein Recht auf Bildung zukommen zu lassen, ohne aktiv dessen Kindeswohl zu gefährden.
Mir ist bewußt, dass die Kulturhoheit und somit alles in Bezug auf die Schulpflicht bei den Ländern liegt. Aber Kindeswohlgefährdung ist kein Länderthema, sondern ein Bundesthema. Damit seitens eines Schulamtes angeordnete kindeswohlgefährdende Entwicklungen an Schulen unterbunden werden können, muss der Staat den Rahmen dafür schaffen.
Daher fordere ich den Bundestag auf, eine bundesweite Regelung zu treffen und diese geseltzlich zu verankern, wie eine verwaltungsseitige Kindeswohlgefährdung durch Ignorieren von fachärztlichen, teilweise sogar amtsärztlichen Gutachten zur Schul- bzw. Schulbesuchsunfähigkeit im Rahmen der Schulpflicht unterbunden werden kann. Sprich: Es muss ein bundesweiter Rahmen/Ablauf geschaffen werden, auf Basis desseb die jeweiligen Schulbehörden eine Schulbesuchsunfähigkeit bzw. Schulunfähigkeit anerkennen MÜSSEN, um eine von der Verwaltung verordnete Kindeswohlgefährdung zu verhindern.
Autismus ist im Übrigen hier als Beispiel genannt. Es gibt eine Vielzahl anderer Gründe, auf Basis derer eine Schulbesuchs- oder Schulunfähigkeit ausgesprochen werden kann.
Quellen und Anmerkung:
Die in der Petition beschriebenen Ereignisse basieren auf eigenen Erfahrungen mit unserem autistischen Sohn (heute 14) vor allem der letzten 4 Jahre. Aber wir hatten auch zahlreiche Gespräche mit anderen betroffenen Eltern, sowie auch einer etablierten Online-Schule mit Fokus Autismus, die Ähnliches berichten. Den Autausch mit den jeweiligen Betroffenen kann ich aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen. Aber in entsprechenden Gruppe wie z.B. der Facebook Gruppe: Schulfrei für Kinder mit Autismus/Behinderung ist Vergleichbares mehrfach nachzulesen.
www.facebook.com/groups/991692257669300
Auch in den Kommentaren zu dieser Petition spiegelt sich wieder, dass die von mir beschriebenen Abläufe wohl kein Einzelfall sind.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 111 (111 in Deutschland)
07/17/2023, 16:52
Korrektur Rechtschreibfehler und Kommata.
Neuer Petitionstext:
Eltern von Autisten habe häufig ein Problem: Die Schule
Warum ist das so? Gerade bei Spektrums-Autisten ist der Autismus oft nicht auf den ersten Blick nach außen ersichtlich. Für Verantwortliche im Schulsystem wird diesbezüglich keine Fachkenntnis auf diesem Gebiet verlangt, dennoch werden die ThemenThemen, die bei Autisten auftauchen imerimmer wieder als „im Regelschulbetrieb lösbar“ angesehen. Dabei wird eines vergessen.vergessen: Ein Kernthema des Autismus ist oft die soziale Interaktionsfähigkeit. Es gibt AutistenAutisten, die kein Problem damit haben und solche bei,bei denen alleine der Gedanke an größere Menschengruppen zu teilweise schweren psychosomatischen Schäden führen kann.
Präsenzunterricht in der Schule ist in diesem Zusammenhang oft ein Worst-Case-Szenario, also das Schlimmste, was einem Autisten passieren kann, denn Kinder nehmen in Bezug auf Lautstärke und VerhaltenoftVerhalten oft wenig Rücksicht auf die Wahrnehmungs-Sensibilität von autistischen Kindern, die in der Folge schlichtweg an völliger Reizüberflutung leiden. Es gibt aber in den Schulen in der Regel keine fachlich kompetenten Lehrer, die mit dem Thema Autismus umgehen können. Inklusionsbeauftragte können diese Aufgabe aus eigener Erfahrung ebenfalls fachlich selten stemmen. Leidtragende sind neben den Kindern auch die Eltern, die mit den Folgen täglich konfrontiert sind.
Wir haben am eigenen Leib erlebt, dass von fachlicher, sogar amtsärztlicher Stelle eine Schul- oder Schulbesuchsunfähigkeit diagnostiziert wurde, was jedoch das Schulamt und sogar das Jugendamt schlichtweg nicht anerkannte.
Aktuell haben wir in meinen Augen in Deutschland eine Situation, die es einem jeweiligen Schulamt bzw. Jugendamt überläßt, ob sie eine entsprechende fachliche Diagnose anerkennen oder nicht. Dies hat sich nach zahlreichen Treffen mit Regierung, Schulamt und Jugendamt, aber auch Berichten von Betroffenen bei uns verfestigt.
Um es zu verdeutlichen: Wenn eine oder sogar mehrere fachliche Diagnosen zur Schulbesuchs- oder Schulunfähigkeit vorliegen, das Schul- oder Jugendamt diese aber ignoriert und dennoch Präsenz vorschreibt, fordert sie in meinen Augen quasi eine aktive Kindeswohlgefährdung durch die Eltern ein. Das Argument der fehlenden Hinführung zu einer sozialen Reife, welches in der Regel gegen einen Wegfall von Präsenz angebracht wird, kann hier nicht greifen, da genau dieser soziale Kontakt in den Schulen ja nachweislich zu gesundheitsschädlichen Problemen für dieses Kind führt.
Statt sich auf die Entwicklung einer gesunden Bildung konzentrieren zu können, wird somit Eltern und Kind ein Szenario aufgedrückt, welches zu dauerhaften Folgeschäden bei Kindern aber auch Eltern führen kann, für die dann niemand staatlicherseits die Verantwortung übernimmt. Oft bleibt den Eltern somit nur der langwierige Klageweg, der jedoch überwiegend aus fehlender Kraft, aber auch aus KostengründenKostengründen, nicht beschritten wird.
Gerade bei der Schulbesuchsunfähigkeit geht es NICHT um ein Wegbleiben von Bildung, sondern darum, dass der Staat es durch zur Präsenz alternative Angebote ermöglicht, einem Kind sein Recht auf Bildung zukommen zu lassen, ohne aktiv dessen Kindeswohl zu gefährden.
Mir ist bewußt, dass die Kulturhoheit und somit alles in Bezug auf die Schulpflicht bei den Ländern liegt. Aber Kindeswohlgefährdung ist kein Länderthema, sondern ein Bundesthema. Damit seitens eines Schulamtes angeordnete kindeswohlgefährdende Entwicklungen an Schulen unterbunden werden können, muss der Staat den Rahmen dafür schaffen.
Daher fordere ich den Bundestag auf, eine bundesweite Regelung zu treffen und diese geseltzlich zu verankern, wie eine verwaltungsseitige Kindeswohlgefährdung durch Ignorieren von fachärztlichen, teilweise sogar amtsärztlichen Gutachten zur Schul- bzw. Schulbesuchsunfähigkeit im Rahmen der Schulpflicht unterbunden werden kann. Sprich: Es muss ein bundesweiter Rahmen/Ablauf geschaffen werden, auf Basis dererdesseb die jeweiligen Schulbehörden eine Schulbesuchsunfähigkeit bzw. Schulunfähigkeit anerkennen MÜSSEN, um eine von der Verwaltung verordnete Kindeswohlgefährdung zu verhindern.
Autismus ist im Übrigen hier als Beispiel genannt. Es gibt eine Vielzahl anderer Gründe, auf Basis derer eine Schulbesuchs- oder Schulunfähigkeit ausgesprochen werden kann.
Quellen und Anmerkung:
Die in der Petition beschriebenen Ereignisse basieren auf eigenen Erfahrungen mit unserem autistischen Sohn (heute 14) vor allem der letzten 4 Jahre. Aber wir hatten auch zahlreiche Gespräche mit anderen betroffenen Eltern, sowie auch einer etablierten Online-Schule mit Fokus Autismus, die Ähnliches berichten. Den Autausch mit den jeweiligen Betroffenen kann ich aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen. Aber in entsprechenden Gruppe wie z.B. der Facebook Gruppe: Schulfrei für Kinder mit Autismus/Behinderung ist Vergleichbares mehrfach nachzulesen.
www.facebook.com/groups/991692257669300
Auch in den Kommentaren zu dieser Petition spiegelt sich wieder, dass die von mir beschriebenen Abläufe wohl kein Einzelfall sind.
Neue Begründung: Verwaltungsseitig dürfen keine Entscheidungen getroffen werden, die nachweislich kindeswohlgefährdend sind. Mit dem Ignorieren teilweise sogar amtsärztlicher Gutachten überschreitet eine nichtfachliche Behörde ihre Kompetenz. Das Hauptproblem liegt darin, dass es staatlicherseits keine entsprechenden Regularien gibt, ab wann eine Schul- oder Schulbesuchsunfähigkeit ausgesprochen werden MUSS. Die Entscheidung obliegt immer einer Einzelperson, die bisher völlig unbehelligt Entscheidungen treffen kann, auch wenn siediese das Kindeswohl gefährden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 110 (110 in Deutschland)
07/15/2023, 17:07
Ich habe im Text alle Begriffe mit "Kindswohl" durch den sprachlich korrekten Begriff "Kindeswohl" ersetzt.
Neuer Titel: Keine verwaltungsseitige KindswohlgefährdungKindeswohlgefährdung mehr durch Ignorieren von Gutachten zur Schulfähigkeit
Neuer Petitionstext:
Eltern von Autisten habe häufig ein Problem: Die Schule
Warum ist das so? Gerade bei Spektrums-Autisten ist der Autismus oft nicht auf den ersten Blick nach außen ersichtlich. Für Verantwortliche im Schulsystem wird diesbezüglich keine Fachkenntnis auf diesem Gebiet verlangt, dennoch werden die Themen die bei Autisten auftauchen imer wieder als „im Regelschulbetrieb lösbar“ angesehen. Dabei wird eines vergessen. Ein Kernthema des Autismus ist oft die soziale Interaktionsfähigkeit. Es gibt Autisten die kein Problem damit haben und solche bei denen alleine der Gedanke an größere Menschengruppen zu teilweise schweren psychosomatischen Schäden führen kann.
Präsenzunterricht in der Schule ist in diesem Zusammenhang oft ein Worst-Case-Szenario, also das Schlimmste, was einem Autisten passieren kann, denn Kinder nehmen in Bezug auf Lautstärke und Verhaltenoft wenig Rücksicht auf die Wahrnehmungs-Sensibilität von autistischen Kindern, die in der Folge schlichtweg an völliger Reizüberflutung leiden. Es gibt aber in den Schulen in der Regel keine fachlich kompetenten Lehrer, die mit dem Thema Autismus umgehen können. Inklusionsbeauftragte können diese Aufgabe aus eigener Erfahrung ebenfalls fachlich selten stemmen. Leidtragende sind neben den Kindern auch die Eltern, die mit den Folgen täglich konfrontiert sind.
Wir haben am eigenen Leib erlebt, dass von fachlicher, sogar amtsärztlicher Stelle eine Schul- oder Schulbesuchsunfähigkeit diagnostiziert wurde, was jedoch das Schulamt und sogar das Jugendamt schlichtweg nicht anerkannte.
Aktuell haben wir in meinen Augen in Deutschland eine Situation, die es einem jeweiligen Schulamt bzw. Jugendamt überläßt, ob sie eine entsprechende fachliche Diagnose anerkennen oder nicht. Dies hat sich nach zahlreichen Treffen mit Regierung, Schulamt und Jugendamt, aber auch Berichten von Betroffenen bei uns verfestigt.
Um es zu verdeutlichen: Wenn eine oder sogar mehrere fachliche Diagnosen zur Schulbesuchs- oder Schulunfähigkeit vorliegen, das Schul- oder Jugendamt diese aber ignoriert und dennoch Präsenz vorschreibt, fordert sie in meinen Augen quasi eine aktive KindswohlgefährdungKindeswohlgefährdung durch die Eltern ein. Das Argument der fehlenden Hinführung zu einer sozialen Reife, welches in der Regel gegen einen Wegfall von Präsenz angebracht wird, kann hier nicht greifen, da genau dieser soziale Kontakt in den Schulen ja nachweislich zu gesundheitsschädlichen Problemen für dieses Kind führt.
Statt sich auf die Entwicklung einer gesunden Bildung konzentrieren zu können, wird somit Eltern und Kind ein Szenario aufgedrückt, welches zu dauerhaften Folgeschäden bei Kindern aber auch Eltern führen kann, für die dann niemand staatlicherseits die Verantwortung übernimmt. Oft bleibt den Eltern somit nur der langwierige Klageweg, der jedoch überwiegend aus fehlender Kraft, aber auch aus Kostengründen nicht beschritten wird.
Gerade bei der Schulbesuchsunfähigkeit geht es NICHT um ein Wegbleiben von Bildung, sondern darum, dass der Staat es durch zur Präsenz alternative Angebote ermöglicht, einem Kind sein Recht auf Bildung zukommen zu lassen, ohne aktiv dessen KindswohlKindeswohl zu gefährden.
Mir ist bewußt, dass die Kulturhoheit und somit alles in Bezug auf die Schulpflicht bei den Ländern liegt. Aber KindswohlgefährdungKindeswohlgefährdung ist kein Länderthema, sondern ein Bundesthema. Damit seitens eines Schulamtes angeordnete kindswohlgefährdendekindeswohlgefährdende Entwicklungen an Schulen unterbunden werden können, muss der Staat den Rahmen dafür schaffen.
Daher fordere ich den Bundestag auf, eine bundesweite Regelung zu treffen und diese geseltzlich zu verankern, wie eine verwaltungsseitige KindswohlgefährdungKindeswohlgefährdung durch Ignorieren von fachärztlichen, teilweise sogar amtsärztlichen Gutachten zur Schul- bzw. Schulbesuchsunfähigkeit im Rahmen der Schulpflicht unterbunden werden kann. Sprich: Es muss ein bundesweiter Rahmen/Ablauf geschaffen werden, auf Basis derer die jeweiligen Schulbehörden eine Schulbesuchsunfähigkeit bzw. Schulunfähigkeit anerkennen MÜSSEN, um eine von der Verwaltung verordnete KindswohlgefährdungKindeswohlgefährdung zu verhindern.
Autismus ist im Übrigen hier als Beispiel genannt. Es gibt eine Vielzahl anderer Gründe, auf Basis derer eine Schulbesuchs- oder Schulunfähigkeit ausgesprochen werden kann.
Quellen und Anmerkung:
Die in der Petition beschriebenen Ereignisse basieren auf eigenen Erfahrungen mit unserem autistischen Sohn (heute 14) vor allem der letzten 4 Jahre. Aber wir hatten auch zahlreiche Gespräche mit anderen betroffenen Eltern, sowie auch einer etablierten Online-Schule mit Fokus Autismus, die Ähnliches berichten. Den Autausch mit den jeweiligen Betroffenen kann ich aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen. Aber in entsprechenden Gruppe wie z.B. der Facebook Gruppe: Schulfrei für Kinder mit Autismus/Behinderung ist Vergleichbares mehrfach nachzulesen.
www.facebook.com/groups/991692257669300
Auch in den Kommentaren zu dieser Petition spiegelt sich wieder, dass die von mir beschriebenen Abläufe wohl kein Einzelfall sind.
Neue Begründung: Verwaltungsseitig dürfen keine Entscheidungen getroffen werden, die nachweislich kindswohlgefährdendkindeswohlgefährdend sind. Mit dem Ignorieren teilweise sogar amtsärztlicher Gutachten überschreitet eine nichtfachliche Behörde ihre Kompetenz. Das Hauptproblem liegt darin, dass es staatlicherseits keine entsprechenden Regularien gibt, ab wann eine Schul- oder Schulbesuchsunfähigkeit ausgesprochen werden MUSS. Die Entscheidung obliegt immer einer Einzelperson, die bisher völlig unbehelligt Entscheidungen treffen kann, auch wenn sie das KindswohlKindeswohl gefährden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 43 (43 in Deutschland)
07/13/2023, 14:12
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
07/12/2023, 14:56
Änderung um den Nutzungsbedingungen 1.4 zu entsprechen
Neuer Petitionstext:
Eltern von Autisten habe häufig ein Problem: Die Schule
Warum ist das so? Gerade bei Spektrums-Autisten ist der Autismus oft nicht auf den ersten Blick nach außen ersichtlich. DaFür die meisten VerantwortlichenVerantwortliche im Schulsystem wird diesbezüglich keine Fachkenntnis auf diesem Gebiet besitzen,verlangt, dennoch werden die Themen die bei Autisten auftauchen imer wieder als „im Regelschulbetrieb lösbar“ angesehen. Dabei wird eines vergessen. Ein Kernthema des Autismus ist oft die soziale Interaktionsfähigkeit. Es gibt Autisten die kein Problem damit haben und solche bei denen alleine der Gedanke an größere Menschengruppen zu teilweise schweren psychosomatischen Schäden führen kann.
Präsenzunterricht in der Schule ist in diesem Zusammenhang oft ein Worst-Case-Szenario, also das Schlimmste, was einem Autisten passieren kann.kann, Dies zum Beispiel weildenn Kinder nehmen in Bezug auf Lautstärke und VerhaltenVerhaltenoft wenig Rücksicht auf die Wahrnehmungs-Sensibilität von autistischen Kindern nehmen,Kindern, die dannin der Folge schlichtweg an völliger Reizüberflutung leiden. Es gibt aber in den Schulen in der Regel keine fachlich kompetenten Lehrer, die mit dem Thema Autismus umgehen können. Inklusionsbeauftragte können diese Aufgabe aus eigener Erfahrung ebenfalls fachlich nichtselten stemmen. Leidtragende sind neben den Kindern aber auch die Eltern, die mit den Folgen täglich konfrontiert sind.
OftWir wirdhaben tatsächlicham eigenen Leib erlebt, dass von fachlicher, teilweise sogar amtsärztlicher Stelle eine Schul- oder Schulbesuchsunfähigkeit diagnostiziert,diagnostiziert dochwurde, interessiertwas diesjedoch oftmalsdas die SchulämterSchulamt und sogar das Jugendamt nicht, sie erkennen sie schlichtweg nicht an. anerkannte.
Aktuell haben wir in meinen Augen in Deutschland eine Situation, die es einer einzigen Person imeinem jeweiligen Schulamt bzw. Jugendamt als nicht fachliche Institution überläßt, ob sie eine entsprechende fachliche Diagnose anerkennen oder nicht. Dies hat sich nach zahlreichen Treffen mit Regierung, Schulamt und Jugendamt, aber auch Berichten von Betroffenen bei uns verfestigt.
Um es zu verdeutlichen: Wenn eine oder sogar mehrere fachliche Diagnosen zur Schulbesuchs- oder Schulunfähigkeit vorliegen, das Schul- oder Jugendamt diese aber ignoriert und dennoch Präsenz vorschreibt, fordert sie in meinen Augen quasi eine aktive Kindswohlgefährdung durch die Eltern ein. Das Argument der fehlenden Hinführung zu einer sozialen Reife, welches in der Regel als Argument gegen einen Wegfall von Präsenz angebracht wird, kann hier nicht greifen, da ebengenau diedieser Schulesoziale keineKontakt fachlichein Institutionden Schulen ja nachweislich zu gesundheitsschädlichen Problemen für diedieses EntwicklungKind einer sozialen Reife eines autistischen Kindes darstellt, und schon gar nicht den geschützten Rahmen bieten kann.führt.
Statt sich auf die Entwicklung einer gesunden Bildung konzentrieren zu können, wird somit Eltern und Kind ein Szenario aufgedrückt, welches zu dauerhaften Folgeschäden bei Kindern aber auch Eltern führen kann, für die dann niemand staatlicherseits die Verantwortung übernimmt. Oft bleibt den Eltern somit nur der langwierige Klageweg, der jedoch überwiegend aus fehlender KraftKraft, aber auch aus Kostengründen nicht beschritten wird.
Gerade bei der Schulbesuchsunfähigkeit geht es NICHT um ein Wegbleiben von Bildung, sondern darum, dass der Staat es durch zur Präsenz alternative Angebote ermöglicht, einem Kind sein Recht auf Bildung zukommen zu lassen, ohne aktiv dasdessen Kindswohl zu gefährden.
Mir ist bewußt, dass die Kulturhoheit und somit alles in Bezug auf die Schulpflicht bei den Ländern liegt. Aber Kindswohlgefährdung ist kein Länderthema, sondern ein Bundesthema. Damit seitens dereines LänderSchulamtes angeordnete kindswohlgefährdende Entwicklungen an Schulen unterbunden werden können, muss der Staat den Rahmen dafür schaffen.
Daher fordere ich den Bundestag auf, eine bundesweite Regelung zu treffen und diese geseltzlich zu verankern, wie eine verwaltungsseitige Kindswohlgefährdung durch Ignorieren von fachärztlichen, teilweise sogar amtsärztlichen Gutachten zur Schul- bzw. Schulbesuchsunfähigkeit im Rahmen der Schulpflicht unterbunden werden kann. Sprich: Es muss ein bundesweiter Rahmen/Ablauf geschaffen werden, auf Basis derer die jeweiligen Schulbehörden eine Schulbesuchsunfähigkeit bzw. Schulunfähigkeit anerkennen MÜSSEN, um eine von der Verwaltung verordnete Kindswohlgefährdung zu verhindern.
Autismus ist im Übrigen hier als Beispiel genannt. Es gibt eine Vielzahl anderer Gründe, auf Basis derer eine Schulbesuchs- oder Schulunfähigkeit ausgesprochen werden kann.
Quellen und Anmerkung:
Die in der Petition beschriebenen Ereignisse basieren auf eigenen Erfahrungen mit unserem autistischen Sohn (heute 14) vor allem der letzten 4 Jahre. Aber wir hatten auch zahlreiche Gespräche mit anderen betroffenen Eltern, sowie auch einer etablierten Online-Schule mit Fokus Autismus, die Ähnliches berichten. Den Autausch mit den jeweiligen Betroffenen kann ich aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen. Aber in entsprechenden Gruppe wie z.B. der Facebook Gruppe: Schulfrei für Kinder mit Autismus/Behinderung ist Vergleichbares mehrfach nachzulesen.
www.facebook.com/groups/991692257669300
Auch in den Kommentaren zu dieser Petition spiegelt sich wieder, dass die von mir beschriebenen Abläufe wohl kein Einzelfall sind.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 17 (17 in Deutschland)
07/12/2023, 10:31
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL) oder kennzeichnen Sie sie als eigene Meinung.