Region: Deutschland
Wirtschaft

Kennzeichnung/Ausschreibung von Fleisch in Lebensmitteln

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag (Ministerium für Ernährung und für den Verbraucherschutz)
113 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

113 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

22.02.2014, 00:14

Die Angaben auf der Packung verraten längst nicht alles. Schweineborsten in der Brotherstellung, Milchzucker in rein-pflanzlicher Schokolade, Bestandteile von Wild und Rind in Chips: In vielen Lebensmitteln verstecken sich tierische Bestandteile oder Tierprodukte. Entdeckt werden können sie nur schwer oder gar nicht – eine Gesetzeslücke macht's möglich.

Ob sich Verbraucher vegetarisch oder vegan ernähren wollen, aus religiösen Gründen auf Schweine-Produkte verzichten wollen oder einfach durch bewusste Kaufentscheidungen nur bestimmte Formen der Tierhaltung unterstützen wollen: Eine Gesetzeslücke schränkt die Wahlfreiheit erheblich ein. Ohne dass sie es merken, werden den Konsumenten Gelatine oder Milchzucker untergejubelt – deklariert werden müssen die tierischen Zusätze nicht.

Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ nicht definiert
Selbst die Begriffe „vegetarisch“ oder „vegan“ bieten keine Verlässlichkeit: Sie sind lebensmittelrechtlich nicht definiert. Und so werden sie auch von Herstellern eingesetzt, die zumindest von Verunreinigungen ihrer Produkte mit tierischen Zutaten wissen. Andere Hersteller setzen tierische Produkte ganz gezielt ein – ohne dies anzugeben.

Gelatine im Frischkäse, Speck in der Tomatencremesuppe
Auf zahlreichen Wegen gelangen „versteckte Tiere“ in die Produkte. Frischkäse von Bresso und Rotkäppchen etwa enthalten Gelatine als Verdickungsmittel, Nestlé hat seiner Maggi Tomatencremesuppe Speck beigegeben. Beispiele, bei denen die Hersteller von klassischen Rezepturen abgewichen sind und bei denen wohl viele Verbraucher keine Tierbestandteile vermuten dürften. Doch bei den genannten Beispielen haben sie immerhin noch die Möglichkeit, anhand der Zutatenliste im Kleingedruckten von den überraschenden Beigaben zu erfahren.

Milchzucker für die „lieben Freunde veganer Schokolade“
Wollen Veganer auch Spuren tierischer Zutaten vermeiden, stoßen sie auf das Problem so genannter Kreuzkontaminationen: Werden in einem Schokoladenwerk Milchbestandteile auf einer Maschine verarbeitet, können Spuren davon auch in die Produkte gelangen, deren Rezeptur eigentlich vegan ist. Ritter Sport hat solche Verunreinigungen bei den (milchlosen) Sorten Halbbitter und Marzipan selbst gemessen und stellt die Milchzuckeranteile mit 0,3 bzw. 0,4 Gramm pro Tafel sogar auf der eigenen Website dar. Trotzdem empfahl Ritter Sport 2012 genau diese Sorten im Firmenblog den „lieben Freunden veganer Schokolade“ zu empfehlen – und zwar mit den Worten: „Diese enthalten keine Milchbestandteile“. Nach foodwatch-Kritik korrigierte Ritter Sport diese Aussage. Mittlerweile heißt es stattdessen, es gibt „keine rein vegane Schokolade von Ritter Sport“, man werde deshalb auch „nie ‚vegan‘ auf eine Sorte schreiben".

Auszüge aus Schweineborsten zum Behandeln von Mehl
Auch als technische Hilfsstoffe werden tierische Bestandteile in der Produktion vieler Lebensmittel eingesetzt, ohne dass dies auf der Verpackung angegeben werden muss. Beispiel Backwaren: Seit Jahren ist bekannt, dass vorwiegend industriell arbeitende Großbäckereien L-Cystein als Mehlbehandlungsmittel einsetzen. Die Aminosäure wirkt sich auf Konsistenz und Verarbeitungseigenschaften des Teigs aus und wird zum Beispiel aus Schweineborsten oder Federn gewonnen. Zur Klärung von Wein oder Saft wird dagegen von manchen Herstellern Gelatine eingesetzt.

Tierische Vitaminträger
Bis ins Produkt gelangen Tierbestandteile in Form von Aromen. Wild, Geflügel, Rind, Schwein oder Lab – weite Teile des Sortiments von Chips-Hersteller funny-frisch sind alles andere als vegan oder vegetarisch. Auch Vitamine werden über Tierbestandteile ins Produkt geschleust. So hat etwa Safthersteller Valensina lange Zeit Fischgelatine als Trägerstoff für ein Vitamin eingesetzt. Um Trübstoffe aus Säften herauszufiltern, wurd teilweise Schweinegelatine verwendet. Nach Verbraucherprotesten hat Valensina mittlerweile reagiert: Der Hersteller verzichtet auf Gelatine in seinen Säften.

Kennzeichnungslücke im Gesetz
Doch die Gesetzeslücke bleibt bestehen: Enthält ein Lebensmittel tierische Bestandteile muss dies nicht immer auf der Verpackung angegeben werden. Im deutschen Lebensmittelrecht gibt es keine verpflichtende Regelung zur Kennzeichnung von Zutaten oder Zusatzstoffen tierischen Ursprungs oder zum Einsatz tierischer Bestandteile in der Produktion. So sind alle Fälle versteckter Tiere nur aufgrund von Gesetzeslücken möglich – Lücken, die Bundesernährungsminister Hans-Peter Friedrich dringend schließen sollte, um echte Wahlfreiheit beim Einkauf möglich zu machen.

Zuletzt geändert am 24.01.2014
Quelle: www.foodwatch.org


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