Kultur

Kulturvermittlung braucht soziale Absicherung! KSK für Museumspädagogik und Kulturvermittlung!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesminister Hubertus Heil (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1.509 Unterstützende 1.500 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.509 Unterstützende 1.500 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

30.05.2021, 16:10

Am 27. Mai erhielten wir eine schriftliche Antwort(ein Schreiben auf Papier) von Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darin hiesz es:

"... vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Mai 2021 zu der Petition "Kulturvermittlung braucht soziale Absicherung! KSK für Museumspädagogik und Kulturvermittlung!".
Der Minister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Mit dieser Petition fordern Sie die Einbeziehung freiberuflich tätiger Museumspädagoginnen und -pädagogen in die Künstlersozialversicherung.

Unbestreitbar leisten Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen einen wichtigen, gesellschaftlich wertvollen Beitrag zur Vermittlung von Kultur und Wissen. Hinsichtlich der Einbeziehung in die Künstlersozialversicherung ist jedoch zu berücksichtigen, dass in der museumspädagogischen Tätigkeit in der Regel vor allem die Informations- und Wissensvermittlung etwa über die ausgestellten künstlerischen Werke und deren Schöpfer im Vordergrund steht. So hat diesbezüglich auch die Rechtsprechung hervorgehoben, dass allein aufgrund der Tatsache, dass eine Tätigkeit sich auf die Schaffung künstlerischer Werke und deren kulturhistorischen Hintergründe bezieht, selbst insgesamt nicht als künstlerisch anzusehen sei.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) enthält zudem bewusst keine abschließende Definition des Künstler- und Publizistenbegriffs. Das KSVG schließt die Museumspädagoginnen und -pädagogen daher weder explizit ein noch aus. Eine gesetzliche Regelung, welche Anforderungen an das Vorliegen von Kunst zu stellen sind, wäre auch nicht sinnvoll. Denn durch den bewusst offen gehaltenen Begriff bleibt eine untergesetzliche Anpassung an sich ändernde Bedingungen der Arbeitswelt möglich.

Die jahrzehntelange Verwaltungspraxis und Rechtsprechung hat die erforderlichen Kriterien zur Abgrenzung des Kunstbegriffs entwickelt und sollte dies auch weiterhin tun. Die Künstlersozialkasse kann sich dabei auf die Fachkunde und den Sachverstand von Persönlichkeiten aus den Kreisen der Versicherten und der Künstlersozialabgabepflichtigen stützen, die im Beirat und den Widerspruchsausschüssen mitwirken. Diese Systematik hat sich auch nach meiner Einschätzung bewährt.

Bitte haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis, dass ich Ihnen daher keine Rechtsänderung im Sinne Ihrer Forderung in Aussicht stellen kann. Ich hoffe jedoch, dass ich zum Verständnis der Sach- und Rechtslage beitragen konnte, und wünsche Ihnen weiterhin viel Freude bei Ihrer Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen ... "

1. Kunst ist es also nicht, was wir VermittlerInnen treiben. Vgl. Rechtsprechung (Aktenzeichen?).
2. Es gibt keine gesetzliche Definition von Kunst oder Publizistik.
Änderungen sind möglich.
3. Aber: So wie es ist, hat es sich bewährt.
Die IN den Gremien verfügen über mehr Sachverstand als die AUSZERHALB der Gremien.

Der Petentin Wiebke Johannsen, weiterhin stillgestellte Museumspädagogin, leuchtet das ein.
ABER: die Antwort geht an unserer prekären Situation völlig vorbei. Wie läszt sich unsere Situation denn verbessern?
Freude ja, soziale Absicherung nein?

Danke für Eure Unterstützung!


Mehr zum Thema Kultur

6.389 Unterschriften
14 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern