Wirtschaft

Kunden von Kapitallebensversicherungen müssen weiterhin an stillen Reserven beteiligt werden.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
8.670 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

8.670 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

21.04.2016, 14:07

Sehr geehrte Mitstreiter,

bekanntlich ist unserere Petition leider in erster Instanz gescheitert und das Gesetz zur geminderten Beteiligung an den Bewertungsreserven wurde im August 2014 mit der Unterschrift des Bundespräsidenten besiegelt.

Seither wurden viele tausend Versicherungskunden um hohe Beträge geprellt, die teils über 10% der Auszahlungssumme lagen. Viele halten das neue Gesetz für verfassungswidrig und so hat der Bund der Versicherten am 15.02.2016 beschlossen, den Gang zum Verfassungsgericht zu beschreiten (www.bundderversicherten.de/Medieninformationen/Bund-der-Versicherten-geht-gegen-gesetzliche-Kuerzung-der-Ueberschuesse-vor).

Persönlich hatte ich das Glück, dass meine Police am 1.8.2014 und damit vor Inkraftreten des neuen Gesetzes auslief und ich daher noch voll an den Bewertungsreserven partizipieren durfte - immerhin ein Plus von mehr als 9000€!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es rechtens sein kann, dass derart
hohe Vermögenswerte, die letztlich mit den Prämien der Versicherten geschaffen wurden, diesen vorenthalten werden dürfen.

Daher wünsche ich dem Vorhaben des BdV und Ihnen als Kunden viel Erfolg!

mit freundlichen Grüßen, Peter Kühn
www.klv-check.de


17.09.2014, 19:35

Liebe Unterstützer,

ich bedanke mich herzlich für Ihre geleisteten Unterschriften zu unserer gemeinsame Petition zum Erhalt des Bewertungsreserven-Vermögens, das ja zum Großteil mit unseren Prämien erwirtschaftet wurde. Zwar wurde das von uns abgelehnte Gesetz zwischenzeitlich verabschiedet und in Kraft gesetzt, dennoch sind die Auswirkungen auf auslaufende oder gekündigte Verträge noch völlig unklar. Dazu gehört z.B., in welcher Form die Versicherer ihren
erhöhten Sicherungsbedarf anmelden müssen, bevor sie die Bewertungsreserven einbehalten dürfen. Auch die Verfassungsmäßigkeit dieses Enteignungs-Gesetzes steht in Zweifel, so dass ich von einer Klagewelle in nächster Zukunft ausgehe.

Auch wenn unsere Petition gegen die Verabschiedung dieses Gesetz nichts ausrichten konnte, so erwarte ich doch weiter anhaltenden Widerstand von Versicherungskunden, Verbänden und Verbraucherschutz-Organisationen dagegen. In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen mitteilen, dass die heutige Absendung unserer Petition zusammen mit Ihren Unterschriften an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom Bund der Versicherten tatkräftig unterstützt und mit einer entsprechenden Pressemitteilung flankiert wurde (www.bundderversicherten.de/Pressemitteilungen/Initiator-Kuehn-uebergibt-Petition-an-Bundestagsausschuss).

Aktuell läuft eine weitere Kampagne der Stiftung Warentest zu diesem Thema, bei der betroffene Kunden ihre persönliche Erfahrungen im Zusammenhang mit nicht ausbezahlten oder nicht deklarierten Bewertungsreserven schildern können (per Email an bewertungsreserven@stiftung-warentest.de). Nutzen Sie diese Möglichkeit, um gemeinsam Stärke zu demonstrieren - nur das beeindruckt unsere Politiker in Berlin!

zuletzt möchte ich mich besonders bei den Betreibern von Openpetition.de für ihre freundliche und hilfreiche Unterstützung für unser Anliegen bedanken!

mit freundlichen Grüßen, Peter Kühn



11.07.2014, 12:06

Liebe Mitstreiter,

nachdem das strittige Gesetzesvorhaben vergangene Woche im Schatten der Fußball-WM eilig durch den Bundestag gepeitscht wurde, soll es heute nun vom Bundesrat abgesegnet werden. Von aktuell knapp über 7000 Unterstützern dieser Petition wird sich die Regierung leider davon nicht abhalten lassen, Millionen betroffener Sparer ausplündern zu lassen.
Ich kann Sie als Bürger an dieser Stelle nurmehr dazu aufrufen, die Volksvertreter in Ihrem Kreis direkt anzurufen, um Ihren Protest auszudrücken. Ich möchte Sie in dem Zusammenhang auch auf die gestrige Monitor-Sendung im WDR zum gleichen Thema aufmerksam machen (www.wdr.de/tv/monitor/).

mit freundlichen Grüßen, Peter Kühn



10.03.2014, 15:50

Tippfehler
Neuer Titel: Kunden von Kapitallebensversicherungen müssen weiterhin an stillen Reserven beiteiligt beteiligt werden.


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