Wirtschaft

Kunden von Kapitallebensversicherungen müssen weiterhin an stillen Reserven beteiligt werden.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
8.670 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

8.670 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

21.04.2016, 14:07

Sehr geehrte Mitstreiter,

bekanntlich ist unserere Petition leider in erster Instanz gescheitert und das Gesetz zur geminderten Beteiligung an den Bewertungsreserven wurde im August 2014 mit der Unterschrift des Bundespräsidenten besiegelt.

Seither wurden viele tausend Versicherungskunden um hohe Beträge geprellt, die teils über 10% der Auszahlungssumme lagen. Viele halten das neue Gesetz für verfassungswidrig und so hat der Bund der Versicherten am 15.02.2016 beschlossen, den Gang zum Verfassungsgericht zu beschreiten (www.bundderversicherten.de/Medieninformationen/Bund-der-Versicherten-geht-gegen-gesetzliche-Kuerzung-der-Ueberschuesse-vor).

Persönlich hatte ich das Glück, dass meine Police am 1.8.2014 und damit vor Inkraftreten des neuen Gesetzes auslief und ich daher noch voll an den Bewertungsreserven partizipieren durfte - immerhin ein Plus von mehr als 9000€!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es rechtens sein kann, dass derart
hohe Vermögenswerte, die letztlich mit den Prämien der Versicherten geschaffen wurden, diesen vorenthalten werden dürfen.

Daher wünsche ich dem Vorhaben des BdV und Ihnen als Kunden viel Erfolg!

mit freundlichen Grüßen, Peter Kühn
www.klv-check.de


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