Der Fachbereich Bauen und öffentliche Ordnung der Gemeindeverwaltung hat die genauen Entfernungen zwischen Wernitz Kirche und Bahnhof Wustermark/Rewe Markt ermittelt. Die Übersicht ist im Bild. Ca. 800 Meter kürzer ist der Weg zum Bahnhof und der Weg ist völlig flach. Die Brücken müssen nicht überwunden werden. Zum Einkaufsmarkt bleibt die Strecke gleich, jedoch auch hier entfällt das beschwerliche erklimmen der Brücken. Vorherige Angaben der Petition haben einen südlicheren Ausgangspunkt in Wernitz angenommen.
Das Bundesministerium für Verkehr bestätigt, dass Fördermittel von 90% beantragt werden können für unsern Fall. Das Schreiben vom Bundesministerium im PDF File.
Bei Gesprächen zum Fuß- und Fahrradweg wurde mir berichtet, dass viele Mitarbeiter von Mosolf und Hermes aus Richtung Wustermark das Fahrrad für den Arbeitsweg benutzen. (Schon wegen der Benzinpreise) und sich auch über die Brücken quälen müssen. Für sie wäre es auch eine enorme Erleichterung. Weiterhin habe ich erfahren fahren auch viele Einwohner aus Markee, Markau nach Wustermark zur Arbeit, z. B. Zahnarzthelfer, Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Auch für sie wäre der Weg über die Felder super.
Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.
Was können Sie tun?
Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an. Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.
Sehr geehrte Fraktionsmitglieder, hier möchte ich zur Petition einige rechtliche Ergänzungen geben, die ich bei meinen Recherchen herausgefunden habe:
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz §13 legt fest, das Bund, Land und Bahn die Kosten für den Kreuzungsbau tragen müssen, wenn die Kreuzung bereits besteht. In unserem Fall müsste geprüft werden, ob die Kreuzung rechtlich noch eingetragen ist,
Beim Bau einer neuen Eisenbahnkreuzung kann die Gemeindeverwaltung beim Bund bis zu 90% Fördermittel für den Bau beantragen. Das ist im §17 festgelegt.
Das Mobilitätsgesetz, das seit 2024 in Kraft getreten ist, beschreibt zahlreiche Ziele, z.b. umwegarme, barrierefreie Wege, die seit Einführung des Gesetzes Beachtung finden müssen. Die Fördermöglichkeiten von Bund und Land müssen ausgeschöpft werden, heißt es z.B. § 34 (BbgMobG) Oder "Landesweit soll der Radverkehr so attraktiv werden, dass sich mehr Menschen im Alltag für das Rad entscheiden." §10 (BbgMobG) Das Mobilitätsgesetz macht strengere Vorschriften, als vor einigen Jahren.
DIN 18040-3 beschreibt die Voraussetzungen für einen barrierefreien Weg. Bei Steigungen über 3% müssen Ruhepodeste alle 6 Meter einbaut sein. Einige Abschnitte weisen bei meinen Messungen eine höhere Steigung als 3% auf. Ruhepodeste sind nicht vorhanden und 2 Brücken hintereinander müssen überschritten werden. Die Steigungen sind künstlich erschaffen.
Die Teilhabe an der Infrastruktur ist nicht gegeben. Jeder der sportlich nicht top fit ist, kann den Kernort nicht eigenständig erreichen und ist auf Verkehrsmittel angewiesen. Das Zusammenleben zwischen den Gemeindeteilen ist durch die Teilung gestört.