L 19/348 - Abschaffung der Eigenbeteiligung im Rahmen der Beihilfe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
4 Unterstützende 4 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

4 Unterstützende 4 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

09.04.2020, 04:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 6 vom 13. März 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe dem Senat zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: L 19/348

Gegenstand:
Abschaffung der Eigenbeteiligung im Rahmen der Beihilfe

Begründung:
Der Petent begehrt die Abschaffung der Eigenbeteiligung im Rahmen der Beihilfe. Die
Eigenbeteiligung sei Folge der Einführung der Praxisgebühr bei der gesetzlichen
Krankenversicherung gewesen. Die Praxisgebühr sei inzwischen abgeschafft worden, die
Eigenbeteiligung im Rahmen der Beihilfe aber nicht.

Die Petition wird von 4 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Finanzen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

In § 80 Abs. 3 Bremisches Beamtengesetz ist vorgesehen, dass die Beihilfe und die beihilfefähigen
Aufwendungen durch den Abzug von Eigenbehalten gemindert werden können. Die Erhebung des
Eigenbehaltes erfolgt nach § 12a Bremische Beihilfeverordnung.
Der Senator für Finanzen legt in seiner Stellungnahme dar, dass der Eigenbehalt nicht als Pendant
zur Praxisgebühr, sondern mit Blick auf die Auswirkungen des zum 1. Januar 2004 in Kraft
getretenen GKV-Modernisierungsgesetz eingeführt wurde. Die Einführung der Praxisgebühr war
neben der Einführung weiterer Zuzahlungsregelungen nur eine von zahlreichen Maßnahmen.

Da die Systeme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Beihilfe unterschiedlich sind,
konnten die be- und entlastenden Regelungen der GKV nicht inhaltsgleich in das Beihilferecht
übertragen werden. Die Aufnahme des Eigenbehalts in das Beihilferecht bildet daher nur einen Teil
der Regelungen in der GKV ab, kann aber nicht mit der im Jahr 2013 abgeschafften Praxisgebühr
gleichgesetzt werden. Nach Abschaffung der Praxisgebühr wurde der pauschalierte Eigenbehalt
allerdings um 30 Prozent vermindert.

Seitens des Senators für Finanzen wurde in der öffentlichen Beratung aber auch berichtet, dass
Hamburg überlege, den Eigenbehalt ganz abzuschaffen und Bremen das Thema - allerdings mit
vielen anderen Forderungen der Gewerkschaften und Beschäftigten - auch auf der Agenda habe.

Der Ausschuss ist sich bewusst, dass die Systeme der GKV und Beihilfe nicht vergleichbar sind.
Dennoch bittet der Ausschuss den Senat zu prüfen, ob nicht zur Entlastung der Beschäftigten auch
die Abschaffung der Eigenbeteiligung im Rahmen der Beihilfe anzustreben wäre.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern