L 19/6 - Abschaffung der Rasseliste für Hunde

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
495 Unterstützende 495 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

495 Unterstützende 495 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

09.10.2015, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 2 vom 9. Oktober 2015

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgersch aft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/6

Gegenstand:
Abschaffung der Rasselisten

Begründung:
Die Petentin regt an, die Rasselisten für Hunde abzuschaffen und stattdessen von Hundebesitzern einen
Sachkundenachweis zu fordern. Die Maulkorb- und Leinenpflicht sowie das Zuchtverbot müssten ebenfalls
abgeschafft werden. Die unterschiedliche Behandlung von Listen- und Nichtlistenhunden sei nicht
gerechtfertigt und diskriminierend. Es sei bewiesen, dass nicht die Hunderasse, sondern der Halter
verantwortlich für möglicherweise gesteigertes aggr essives Verhalten sei. Dies sei mittlerweile von
Hundetrainern, Verhaltenswissenschaftlern, Tierschutzvereinen etc. nachgewiesen worden. Auch andere
Länder hätten die Rasselisten mittlerweile abgeschafft. Die Petition wird von 495 Mitzeichnerinnen und
Mitz eichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss diverse handschriftliche
Unterstützungsunterschriften vor.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators für Inneres
eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat sich in ihrer Sitzung am 19./20. November 2015 mit dem Gesetz
über das Halten von Hunden befasst. Sie hat die darin vorgesehene Befristung aufgehoben. An den
Rasselisten hat sie festgehalten, weil es keine neuen Erkenntnisse darüber gebe, dass die gelisteten
Hunderassen und ihre Mischlinge ungefährlich seien. Außerdem hat die Anzahl der Beißvorfälle mit den
gelisteten H unden seit Einführung der Rasseliste rapide abgenommen. Vor diesem Hintergrund sieht der
Petitionsausschuss keine Möglichkeit, das Anliegen der Petentin zu unterstützen.

Nach wie vor ist eine deutliche Angst von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Rassen, die landläufig als
Kampfhund bezeichnet werden, festzustellen. Im Rahmen des öffentlichen Interesses ist es erforderlich, die
von diesen Rassen ausgehende Verunsicherung der Allgemeinheit auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das
bremische Gesetz über das Halten von Hunden sieht eine der kürzesten Rasselisten von Hunden
bundesweit vor. Das Haltungsverbot gilt nur für vier Hunderassen, sofern nicht eine der gesetzlichen
Ausnahmeregelungen zutrifft.

Zur weiteren Begründung wird Bezug genommen auf die der Petenti n bekannte Stellungnahme des
Senators für Inneres.

Auf eine öffentliche Beratung dieser Petition hat der Petitionsausschuss verzichtet da er sich hiervon keine
neuen Erkenntnisse erwartet hat. Bereits zum Ende der 18. W ahlperiode hat der Petitionsausschus s in einer
gleich gelagerten Petitionen eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

Begründung (PDF)


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