Region: Berlin
Erfolg
Bürgerrechte

Landesgleichstellungsgesetz in Berlin ändern, sofort!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Abgeordnetenhaus von Berlin
941 Unterstützende 765 in Berlin

Petition hat zum Erfolg beigetragen

941 Unterstützende 765 in Berlin

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

15.01.2020, 21:16

Liebe Unterstützer,
zunächst vielen Dank den fleißigen Helfern, die zahlreiche Unterschriften auf den Sammelbögen gesammelt und hochgeladen haben. Aktuell sind es fast 550 Unterstützer !
Auf dem Zeitplan des Abgeordnetenhauses steht die 1. Lesung nun zwischen 17.25-17:50 Uhr. Wer die Sitzung besuchen möchte, um sich einen persönlichen Eindruck der Positionen der Parteien zu verschaffen, kann versuchen, sich unter der Telefonnummer:
(030) 2325 1064 einen Platz zu reservieren.
Eine Onlinereservierung ist nicht mehr möglich.
Leider sind die Signale der Verwaltung und der Regierungskoalition nach wie vor nicht positiv.
Obgleich die Anweisung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (!), die Frauenvertretungen ab sofort in richterlichen Angelegenheiten nicht mehr zu beteiligen, durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung unter Hinweis auf die fehlende Rechtskraft der Entscheidung gerügt wurde, hält die Justizverwaltung an ihrer Position fest.
Die Regierungskoalition hingegen sieht anscheinend, unter Hinweis auf die fehlende Rechtskraft der Entscheidung des OVG, keinen Regelungsbedarf.
Aus meiner Sicht wird hier sehr deutlich, dass eine Frauenvertretung in richterlichen Angelegenheiten weder durch die Justizverwaltung noch durch die Regierungskoaltion gewünscht wird.
Liebe Frauenvertreterinnen in der Justiz, offensichtlich habt ihr in der Vergangenheit zu aufmerksam und zu kritisch auf die Einhaltung des LGG geachtet. Dafür an dieser Stelle herzlichen Dank.
Also: dran bleiben, weiter sammeln. Es ist nicht hinnehmbar, dass nur in richterlichen Angelegenheiten die Einhaltung des LGG durch unabhängige Stellungnahmen der Frauenvertretungen nicht kontrolliert werden können.
Mit kollegialen Grüßen
Kerstin Guse-Manke


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