Regio: Münster
Wetenschap

#NotMyHochschulgesetz

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Landesregierung NRW
5.459 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

5.459 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

05-07-2020 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


04-07-2019 16:23

Liebe Unterstützende,

es geht in die zweite Runde: Wir haben eine neue Petition aufgesetzt, um gemeinsam zu zeigen, dass NRW #NotMyHochschulgesetz vertritt. openPetition hat dazu ein Bild auf Facebook und Twitter gepostet. Bitte teilen, teilen, teilen:

+ + + Tweet retweeten: twitter.com/oPetition/status/1146755163564236800

+ + + Facebookpost teilen: www.facebook.com/openPetition/photos/a.305584669539756/2304244026340467/?type=3&theater

Jedes “Gefällt mir” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden. Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann gerne per WhatsApp oder E-Mail Freund*innen, Kolleg*innen und die Familie auf die Petition hinweisen.

+++ Kurzlink: www.openpetition.de/!HochschulgesetzNRW

Vielen Dank für das Engagement!


13-07-2018 00:32

Aufgrund der Erweiterung des Gebiets von Münster auf ganz NRW mussten wir die Begründung an die Beschlusslage des Landes-ASten-Treffens anpassen. Der Grundtenor ist jedoch der gleiche.


Neue Begründung: **1. Aufhebung des Verbots von Anwesenheitspflichten**
Der Referent*innenentwurf sieht vor, die Regelung im §64 (2a) zu streichen:
§64 (2a) "Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung."
Dieser Paragraph regelt derzeit, dass Anwesenheitspflichten per se nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen erlaubt sind, welche über ein hochschulinternes Qualitätsmanagement definiert werden müssen.
Es stellt auch schon jetzt einen Kompromiss aus befürwortenden und gegnerischen Positionen zu Anwesenheitspflichten dar.
Dass solche Kompromisse wieder außer Kraft gesetzt werden, weisen wir entschieden zurück.
Es zeigt sich, dass die Studierenden Vorlesungen, Übungen und Seminare insbesondere dann motiviert und mit Forschergeist besuchen, wenn die Qualität der Lehre hinreichend durch Evaluationen und Verbesserungen revolutioniert wird, während keine Anwesenheitspflichten in ganzen Fakultäten existieren. Wir wollen, dass die Dozierenden die Lehrverpflichtung wahrnehmen und die Digitalisierung in allen Bereichen dem Fortschritt entsprechend stärker vorangebracht wird. Anwesenheitspflichten widersprechen dem. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass positive Verstärkung immer besser funktionieren als Sanktionsmethoden.
wird.
Das aktuelle Hochschulgesetz deckt Ausnahmeregelungen für den wissenschaftlichen Diskurs bereits ab. Daher fordert das LAT die Beibehaltung der bestehenden Regelung, die die Dozierenden dazu verpflichtet, ihre Veranstaltungen auch auf eine sinnvolle Anwesenheitspflicht durch den Prüfungsausschuss überprüfen zu lassen. So hat die Fakultät ebenfalls permanent einen guten Überblick über die Kapazitäten der Räumlichkeiten. Eine potentielle Anwesenheitspflicht sprengt die Kapazitäten der Seminarräume einiger Universitäten, welche ohnehin schon sehr knapp sind. Das gefährdet die Studierbarkeit der Studiengänge, welche aktuell von der Freiheit des Studiums profitieren.
Das Verbot von Anwesenheitspflichten aufzuheben bedeutet in der aktuellen Lage das fatale Signal, dass die Hochschulen in die Zeit vor 2014 zurück fallen könnten, als vielerorts strukturelle Probleme in den Studiengängen nicht gelöst, sondern mit Restriktionen und Drohungen gegenüber den Studierenden beantwortet wurden.

**2. Einschränkung studentischer Beteiligung**
Demokratischer Streit auf Augenhöhe statt Top-Down-Durchregieren ist aus Sicht des LAT die beste Qualitätssicherung, erst Recht, wenn immer mehr Hochschulen zu Systemakkreditierung übergehen. Nur so ist eine gründliche Debatte unter Einbeziehung aller Perspektiven sichergestellt.
Deshalb fordern wir die paritätische Besetzung aller Senate und die Ersetzung der wirtschaftsdominierten Hochschulräte durch beratende zivilgesellschaftliche Kuratorien. Die Entscheidungskompetenzen sollten auf die Senate übertragen werden. Anstatt die Studienbeiräte mundtot zu machen, indem den Hochschulen die Option gegeben wird, sie abzuschaffen oder ihre Rechte einzuschränken, sollte ihre Aufgabenbestimmung geschärft werden: Sie sollten nicht lediglich die Dekanate "beraten", sondern die Studiengänge systematisch evaluieren und Vorschläge für deren Weiterentwicklung entwickeln. Dafür sollte den Hochschulen auch die Möglichkeit gegeben werden, die Studienbeiräte passend zur jeweiligen Gremienstruktur zu verorten, anstatt sie fest an die Dekanate anzudocken. (Das kann bei großen Fachbereichen auch deutlich unterhalb der Dekanate sein oder bei fachbereichsübergreifenden Studiengängen auf Senatsebene.)
entwickeln.
**3. Abschaffung der SHK-Vertretung**
Gute Arbeitsbedingungen sind die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit von studentischen Hilfskräften und universitären Einrichtungen. Dazu gehören adäquate Arbeitsanforderungen, faire Bezahlung und transparente wie verlässliche vertragliche Grundlagen. Daher ist und bleibt eine Personalvertretung der SHKs notwendig. Eine SHK-Vertretung braucht eine gesetzliche Verankerung, welche ein Engagement auf Augenhöhe ermöglicht. Eine Verbesserungsmöglichkeit wäre, die SHK-Personalvertretung in die Personalräte zu integrieren.
**4. Gute Arbeitsbedingungen an Hochschulen**
Nach wie vor ist es notwendig, dass in einem Kodex für gute Beschäftigung an Hochschulen festgeschrieben werden sollte, unter welchen Bedingungen Professor*innen, Mitarbeiter*innen in Wissenschaft, in Technik und Verwaltung sowie auch studentische Hilfskräfte adäquate Arbeitsanforderungen, faire Bezahlung und transparente wie verlässliche vertragliche Grundlagen vorfinden. Dies ist im aktuellen Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen teilweise realisiert. Dennoch
**5. Einführung von Online-Assessments**
Eine weitere Maßnahme zur Senkung der Studienabbrecherquote sollen künftig gesetzlich unterstrichene Online-Self-Assessments sein.
Diese digitalen Tests sollen flächendeckend etabliert werden. Wenn die Hochschule sich für diese Variante des Tests entscheidet, können sie Studieninteressierten, die den Test nicht absolviert haben, die Immatrikulation verweigern.
Eine Hochschulzugangsberechtigung muss eine ausreichende Voraussetzung dafür sein, jeden Studiengang studieren zu können. Wenn die Landesregierung zusätzlichen Bedarf sieht, liegt diese Bringschuld nicht bei den zukünftigen Studierenden, sondern bei den vorherig besuchten Schulen. Wir lehnen Tests, die darauf zielen oder dazu führen, dass Studieninteressierte vom Studium abgehalten werden, ab.
**6. Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen**
Eine dieser Maßnahmen
sind bis heute die Realität vieler wissenschaftlicher Karrieren, sog. "verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen". Das im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Modell gestaltet sich wie Berufe an Universitäten leider noch immer von Unsicherheit, Leistungsdruck folgt:
Nach der Hälfte der Regelstudienzeit müssen die Studierenden in ein verpflichtendes Beratungsgespräch, wenn sie zu dem Zeitpunkt nicht 1/3 der Creditpoints gesammelt haben.
Im Beratungsgespräch soll dann eine Vereinbarung darüber unterzeichnet werden, wie sich der weitere Studienverlauf gestaltet. Was passiert, wenn diese Vereinbarung gebrochen wird, ist nirgendwo definiert.
**7. Friedensklausel**
Das Eckpunktepapier sieht vor, die Verpflichtung der Hochschulen zu streichen, zu Nachhaltigkeit, Frieden
und Unklarheit über eigene Recht
Demokratie beizutragen, während gleichzeitig Drittmittel für Rüstungs- und Sicherheitsforschung in hohem Umfang locken.
Vielen Studierenden ist es jedoch ein Herzensanliegen, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen sollen.



13-07-2018 00:04

Aufgrund der Erweiterung des Gebiets von Münster auf ganz NRW mussten wir die Begründung an die Beschlusslage des Landes-ASten-Treffens anpassen. Der Grundtenor ist jedoch der gleiche.


Neuer Petitionstext: Die schwarz-gelbe Landesregierung hat ihren Wahlkampf CDU und FDP haben ihre Wahlkämpfe im vergangenen Jahr maßgeblich mit den Themen „Bildung“ und „Freiheit“ bestritten.
Ein offener, freier Austausch innerhalb der Universitäten scheint aber nun nicht Ziel der Bildungspolitik eben jener der resultierenden Landesregierung zu sein. Dies entnimmt man entnehmen wir dem Eckpunktepapier zu einer Novellierung des Hochschulgesetzes (url.nrw/HG). Darin steht (url.nrw/HG) sowie dem später veröffentlichten Referentenentwurf zum neuen Hochschulgesetz (www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-784.pdf).
Enthalten im Referentenentwurf ist
die Wiederermöglichung von Aufhebung des Verbots allgemeiner Anwesenheitspflichten, die massive Einschränkung studentischer Mitspracherechte innerhalb der Universität Hochschulen und die Fesselung Studierender an Studienverläufe. Einführung von Studienverlaufsvereinbarungen.
Freiheit bedeutet für die Landesregierung damit nicht Studierfreiheit, die Freiheit für die Studierenden, sondern umgekehrt die Freiheit für die Universitäten, Studierende von Hochschulen, die studentische Partizipation auszuschließen. einzuschränken.
Die Studierendenvertretungen des Landes NRW (Landes-ASten-Treffen NRW) lehnen einen Großteil der Änderungen für das neue Hochschulgesetz, die die Studierenden direkt betreffen, geschlossen und entschieden ab (Nähere Ausführungen siehe in der Begründung).
Erstunterzeichnende Oranisationen:
AStA
der Universität Münster lehnen diese Pläne entschieden ab!
Münster, AStA der Universität Duisburg-Essen, AStA der FH Aachen, AStA der Universität Bielefeld, AStA der Ruhr-Universität Bochum, AStA der Universität Bonn, AStA der HHU Düsseldorf, AStA der FernUniversität Hagen, AStA der Hochschule Rhein-Waal, AStA der SpoHo Köln, AStA der Universität zu Köln, AStA der Hochschule Niederrhein, AStA der Hochschule Ruhr-West, AStA der Bergischen Universität Wuppertal,
AStA der FH Düsseldorf, AStA der Universität Münster, AStA der RWTH Aachen, AStA der Universität Siegen, AStA der Universität Paderborn, AStA der TU Dortmund, AStA Westfälische Hochschule, AStA FH Bielefeld,
Campusgrün NRW, GEW Studierende NRW, freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften, JUSO-Hochschulgruppen NRW, DGB NRW


Neue Begründung: **1. Aufhebung des Verbots von Anwesenheitspflichten**
Der Referent*innenentwurf sieht vor, die Regelung im §64 (2a) zu streichen:
§64 (2a) "Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung."
Dieser Paragraph regelt derzeit, dass Anwesenheitspflichten per se nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen erlaubt sind, welche über ein hochschulinternes Qualitätsmanagement definiert werden müssen.
Es stellt auch schon jetzt einen Kompromiss aus befürwortenden und gegnerischen Positionen zu Anwesenheitspflichten dar.
Dass solche Kompromisse wieder außer Kraft gesetzt werden, weisen wir entschieden zurück.
Es zeigt sich, dass die Studierenden Vorlesungen, Übungen und Seminare insbesondere dann motiviert und mit Forschergeist besuchen, wenn die Qualität der Lehre hinreichend durch Evaluationen und Verbesserungen revolutioniert wird, während keine Anwesenheitspflichten in ganzen Fakultäten existieren. Wir wollen, dass die Dozierenden die Lehrverpflichtung wahrnehmen und die Digitalisierung in allen Bereichen dem Fortschritt entsprechend stärker vorangebracht wird. Anwesenheitspflichten widersprechen dem. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass positive Verstärkung immer besser funktionieren als Sanktionsmethoden.
Das aktuelle Hochschulgesetz deckt Ausnahmeregelungen für den wissenschaftlichen Diskurs bereits ab. Daher fordert das LAT die Beibehaltung der bestehenden Regelung, die die Dozierenden dazu verpflichtet, ihre Veranstaltungen auch auf eine sinnvolle Anwesenheitspflicht durch den Prüfungsausschuss überprüfen zu lassen. So hat die Fakultät ebenfalls permanent einen guten Überblick über die Kapazitäten der Räumlichkeiten. Eine potentielle Anwesenheitspflicht sprengt die Kapazitäten der Seminarräume einiger Universitäten, welche ohnehin schon sehr knapp sind. Das gefährdet die Studierbarkeit der Studiengänge, welche aktuell von der Landesregierung vorgeschlagene neue Hochschulrecht will Freiheit des Studiums profitieren.
Das Verbot von Anwesenheitspflichten aufzuheben bedeutet in der aktuellen Lage das fatale Signal, dass
die tatsächlichen Lebensumstände der Hochschulen in die Zeit vor 2014 zurück fallen könnten, als vielerorts strukturelle Probleme in den Studiengängen nicht gelöst, sondern mit Restriktionen und Drohungen gegenüber den Studierenden „sensibel wahrnehmen“. Es ignoriert jedoch, dass das Verbot der Anwesenheitspflicht dafür Sorge trägt, dass Menschen mit Kindern, mit chronischer Krankheit oder Behinderung, die Angehörige pflegen oder die auf Arbeit neben ihrem Studium angewiesen sind, überhaupt studieren können! Die Landesregierung baut damit gezielt Hürden auf! Studierende wissen am besten selbst, wie sie sich ihre Zeit einteilen. Obendrein: Nur durch eine Anwesenheitspflicht wird die Lehre nicht verbessert!
beantwortet wurden.
**2. Einschränkung studentischer Beteiligung**
Hier wird Demokratischer Streit auf Augenhöhe statt Top-Down-Durchregieren ist aus Sicht des LAT die studentische Beteiligung beste Qualitätssicherung, erst Recht, wenn immer mehr Hochschulen zu Systemakkreditierung übergehen. Nur so ist eine gründliche Debatte unter Einbeziehung aller Perspektiven sichergestellt.
Deshalb fordern wir die paritätische Besetzung aller Senate und die Ersetzung der wirtschaftsdominierten Hochschulräte durch beratende zivilgesellschaftliche Kuratorien. Die Entscheidungskompetenzen sollten auf die Senate übertragen werden. Anstatt die Studienbeiräte mundtot zu machen, indem den Hochschulen die Option gegeben wird, sie abzuschaffen oder ihre Rechte einzuschränken, sollte ihre Aufgabenbestimmung geschärft werden: Sie sollten nicht lediglich die Dekanate "beraten", sondern die Studiengänge systematisch evaluieren und Vorschläge für deren Weiterentwicklung entwickeln. Dafür sollte den Hochschulen auch die Möglichkeit gegeben werden, die Studienbeiräte passend zur jeweiligen Gremienstruktur zu verorten, anstatt sie fest
an Hochschulen massiv eingeschränkt. Konkret: Die Gruppenparität im Senat wird nicht länger durch das Hochschulgesetz vorgeschrieben. Eine #DiskussionaufAugenhöhe ist schon jetzt durch die Übermacht professoraler Stimmen nicht möglich. Jetzt soll Dekanate anzudocken. (Das kann bei großen Fachbereichen auch noch die Verpflichtung entfallen, dass Hochschulen Studierende überhaupt in ihre Entscheidungsprozesse einbinden. Ebenso sollen Studienbeiräte nicht mehr verbindlich für die Uni sein. Das bedeutet einen Wegfall deutlich unterhalb der einzigen vorgeschrieben Einflussmöglichkeit von Studierenden Dekanate sein oder bei fachbereichsübergreifenden Studiengängen auf ihre Prüfungsordnungen. Aus unserer Sicht sind diese Änderungen untragbar und atmen den Geist vergangener Jahrzehnte.
Senatsebene.)
**3. Abschaffung der SHK-Vertretung**
Die Vertretung Gute Arbeitsbedingungen sind die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit von studentischen Hilfskräften und universitären Einrichtungen. Dazu gehören adäquate Arbeitsanforderungen, faire Bezahlung und transparente wie verlässliche vertragliche Grundlagen. Daher ist und bleibt eine Personalvertretung der studentischen SHKs notwendig. Eine SHK-Vertretung braucht eine gesetzliche Verankerung, welche ein Engagement auf Augenhöhe ermöglicht. Eine Verbesserungsmöglichkeit wäre, die SHK-Personalvertretung in die Personalräte zu integrieren.
**4. Gute Arbeitsbedingungen an Hochschulen**
Nach wie vor ist es notwendig, dass in einem Kodex für gute Beschäftigung an Hochschulen festgeschrieben werden sollte, unter welchen Bedingungen Professor*innen, Mitarbeiter*innen in Wissenschaft, in Technik und Verwaltung sowie auch studentische
Hilfskräfte (SHK) existiert erst seit der letzten Novelle des Hochschulgesetzes adäquate Arbeitsanforderungen, faire Bezahlung und gibt den SHK eine Interessensvertretung. Und das transparente wie verlässliche vertragliche Grundlagen vorfinden. Dies ist richtig so! SHK brauchen eine im aktuellen Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen teilweise realisiert. Dennoch sind bis heute die Realität vieler wissenschaftlicher Karrieren, wie Berufe an Universitäten leider noch immer von Unsicherheit, Leistungsdruck und Unklarheit über eigene Interessensvertretung, denn sie arbeiten anders als viele andere Beschäftigte an der Uni oft ohne festgelegte Arbeitszeit und unter schlechten Arbeitsbedingungen. Damit Studierende hier eine niedrigschwellige Anlaufstelle haben, benötigt es weiterhin die SHK-Vertretung!
**4. Einführung von Online-Assessments**
Die Hochschulzugangsberechtigung, das Abitur, auf welchem Weg auch immer erlangt, muss ausreichend sein, um jeden Studiengang studieren zu dürfen! Die geplanten Assessments dienen dazu, Menschen vom Start eines Studiums abzuhalten. Sollte es Defizite geben, sind diese auch nach der Immatrikulation feststellbar. Es liegt an den Hochschulen, durch Einführungsveranstaltungen für ein einheitliches Level zu sorgen. Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss zugetraut werden, dass diese Schwächen ausbessern und angebotene Veranstaltungen der Hochschulen besuchen.
**5. Einführung verbindlicher Studienverlaufspläne**
Die Einführung verbindlicher Studienverlaufspläne nimmt den Studierenden nun vollends die Selbstbestimmung. Es gibt keinen Spielraum, wenn unvorhersehbare Ereignisse Einfluss auf das Studium nehmen und die Vereinbarungen am Ende nicht eingehalten werden können. Diese Regelung beschneidet die Studierende in ihrer Autonomie, was dem aktuellen Trend der Bildungspolitik entspricht. Bildung wird immer mehr auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnitten und entfernt sich weiter von dem gesellschaftlichen Ideal der Bildung als Selbstzweck! Vielmehr bedarf es flächendeckender, freiwilliger Beratungsangebote!
Weitere Informationen auf www.lasstmichdochdenken.ms
Recht



12-07-2018 22:06

Die Petition wurde vom Gebiet Münster auf ganz NRW erweitert. Aus diesem Grund wurde der Kampagnenname angepasst und einige Änderungen in der Begründung vorgenommen.


Neuer Titel: Lasst mich doch denken!
#NotMyHochschulgesetz



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