05.08.2025, 15:33
Beschlusslage und Auftrag
Die Landeshauptstadt München hat in den Jahren 2023 und 2024 ein umfassendes Planungs-
und Beteiligungsverfahren zur „Altstadt für alle“ durchgeführt. In dem einjährigen
Prozess wurde erfolgreich untersucht, erkundet und diskutiert, wie der öffentliche Raum
der Altstadt künftig neu und innovativ gestaltet werden kann. Nachdem im Oktober des
vergangenen Jahres die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert worden sind, legt die
Stadtverwaltung nunmehr die für die Umsetzung maßgebenden Beschlussvorlagen zur
politischen Entscheidung vor.
2019 hatte sich der Stadtrat dazu bekannt, Platz für neue Nutzungen und mehr Aufenthaltsqualität
zu schaffen. Die jetzige Beschlussvorlage legt nach intensiven Vorarbeiten
das Konzept „Altstadt für alle“ als Grundstein für die Neuordnung und Neugestaltung des
öffentlichen (Park-)Raums dar und bereitet den Weg für die konkrete und stufenweise Umsetzung
der erarbeiteten Maßnahmen.
Dazu im Einzelnen:
Mit diesem Beschlussentwurf setzt das Mobilitätsreferat den Auftrag des Stadtrats um, einen
Lösungsvorschlag für eine verkehrsberuhigte Altstadt unter Einbindung der Stakeholder
und Interessensgruppen zu erarbeiten, der den Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV
stärkt sowie die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität erhöht. Aufgrund der limitierten
Platzverhältnisse muss dafür Infrastruktur für den ruhenden und fließenden motorisierten
Individualverkehr reduziert werden (Grundsatzbeschluss zur Autofreien Altstadt und Altstadt-
Radlring, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 14478, vom 26.06.2019).
In einem weiteren Beschluss „Parkraumkonzept Innenstadt“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 /
V 01977, vom 16.12.2020) wurde das Mobilitätsreferat dazu beauftragt, innerhalb der Altstadt
das Parken an der Oberfläche nur in Form von Anlieferzonen und Stellplätzen für
Menschen mit Mobilitätseinschränkung einzurichten und als Übergangslösung Stellplätze
für Anwohner*innen bis zum Jahr 2025 zu erhalten.
Mit der Beschlussfassung zur provisorischen Umgestaltung des Tals (Sitzungsvorlage Nr.
20-26 / V 06570 vom 27.06.2022) beschloss der Stadtrat, die „… einzige dauerhafte Ausnahme
für Parken an der Oberfläche werden Anlieferzonen und Stellplätze für Menschen
mit Mobilitätseinschränkung mit entsprechendem Ausweis bilden. Als Übergangslösung
werden Stellplätze für Anwohner*innen eingerichtet, die auf Grundlage des räumlichen
Verkehrskonzepts mit der Schaffung und Etablierung von Alternativen zum privaten Autobesitz
stufenweise entfallen. Das Mobilitätsreferat bleibt beauftragt zu erarbeiten, wie in
den vorhandenen Parkhäusern mehr Anwohnerparken angeboten kann.“