Region: Thüringen

Luftqualität in Thüringen - Überwachung von Schadstoffen aus Heizungsanlagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
2 Unterstützende 2 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

2 Unterstützende 2 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

26.11.2019, 03:40

Die Petition wurde im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum von 3 Bürgerinnen und Bürgern durch eine Mitzeichnung unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen verfehlt wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.

Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) teilte zur Petition zusammengefasst mit, die EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft in Europa regele Kenngrößen für relevante Luftschadstoffe. Diese Richtlinie sei mit der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) national umgesetzt worden. Insoweit bestünden gesetzliche Messverpflichtungen und Beurteilungswerte für relevante Luftschadstoffe. Die genannte EU-Richtlinie werde derzeit von der EU-Kommission einer Evaluation unterzogen. Das Ergebnis bleibe abzuwarten.

Die 1. BImSchV und die 39. BImSchV sollten die Bevölkerung vor schädlichen Luftverunreini-gungen schützen. Beide Verordnungen stellten den derzeitigen Stand der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse dar und würden regelmäßig an neuere Erkenntnisse ange¬passt.

Für die Erfassung der Luftqualität betreibe die TLUG in Übereinstimmung mit der EU-Luft-qualitätsrichtlinie ein Immissionsmessnetz. Die Auswahl der Messstationen erfolge dabei nach fachlichen Kriterien auf Basis der in der 39. BImSchV formulierten Anforderungen. Die Immissionsbelastung mit den in der 39. BImSchV geregelten Luftschadstoffen sei in den Thü-ringer Städten seit den 90iger Jahren rückläufig, so dass für Thüringen insgesamt eine deutlich positive Entwicklung der Luftschadstoffsituation festgestellt werden könne. So werde an allen Probenahmestellen der Immissionsgrenzwert für Feinstaub (PM10) als Jahresmittelwert seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2015 eingehalten. Seit 2016 würden für Feinstaub sowohl der Jahresmittelwert als auch der Kurzzeitgrenzwert eingehalten. Auch für die weiteren Kenngrößen der 39. BImSchV, einschließlich Ozon, lägen aktuell keine Grenzwertüberschreitungen vor.

Bei der abschließenden Beratung der Petition konstatierte der Petitionsausschuss, dass die als Mittelwerte konzipierten Grenzwerte im Bereich des Feinstaubs in Thüringen nicht in unzulässiger Weise überschritten werden. Soweit die Petentin aus ihrer persönlichen Perspektive einen Bedarf für verschiedene Gesetzesänderungen angeregt hat, insbesondere zur weiteren Verschärfung der Grenzwerte oder zur umfassenderen Ausstattung/Ermächtigung der zuständigen Immissionsschutzbehörden, sieht der Petitionsausschuss einen entsprechenden Bedarf derzeit nicht. Dabei hat er auch berücksichtigt, dass in dieser Legislaturperiode entsprechende Problemstellungen nicht an den Petitionsausschuss heran getragen wurden.

Vor diesem Hintergrund beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Hinweisen und Informationen nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abzuschließen.


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