Region: Mannheim
Erfolg
Verkehr

Mannheim Feudenheim Hauptstraße - Beantragung Tempo 30 und Durchfahrtsverbot für Nichtanlieger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg
251 Unterstützende 195 in Mannheim

Der Petition wurde entsprochen

251 Unterstützende 195 in Mannheim

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

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20.05.2017, 16:23

Sehr geehrter Herr Specht,

bitte beachten Sie unser beiliegendes Schreiben bzgl. Ihres Schreiben an Fr. Reiser zum Thema Petition Tempo 30 in der Hauptstraße von Mannheim Feudenheim.
Gerne freuen wir uns auf Ihr Feedback.

Sehr geehrter Herr Specht,
wir selbst sind Unterstützer der Petition „Feudenheim Hauptstraße – Beantragung Tempo 30, sowie Betroffene des unsäglichen Straßenverkehrslärms durch die Nichtanordnung der Stadt Mannheim.
Ihr ablehnendes Schreiben vom 11.04.2017 an Frau Reiser bezüglich unserer Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Hauptstraße von 50 auf 30 Stundenkilometer veranlasst uns in der Sache Stellung zu beziehen.
Ihre gesamte Argumentation baut lediglich auf dem Vergleich der Mittelstraße zur Feudenheimer Hauptstraße auf. Dies ist weder logisch noch kann in der Sache bezüglich unserer Forderung zu Ihrem Vergleich ein Zusammenhang festgestellt werden. Es ist lediglich ein Beispiel.
Soweit Sie ausführen, dass keine Gründe für die Reduzierung von 50 km/h auf 30 km/h vorlägen, so möchten wir Ihnen einige stichhaltige Argumente an die Hand geben:

Reduzierung des Straßenverkehrslärms. Unabhängig ob Straßenschlucht oder nicht. Dies ist ein Grundrecht aller Bürger. Es ist wohl nicht von der Hand zu weisen, dass der Verkehrslärm bei 30 km/h sehr viel niedriger ist, als bei 50 km/h.
Erhöhung der Sicherheit insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Radfahrer
Erhöhung der Attraktivität der Feudenheimer Hauptstraße als „Einkaufs-Straße“
Weitere Belebung des Einzelhandels
Erhöhung der Wohnqualität der Hauptstraße und Verhinderung der Entvölkerung durch Nichtanordnung

Weiterhin führen Sie aus, dass es bereits eine Reduzierung von 22 – 6 Uhr auf 30 km/h gibt und diese aktuell durch eine Geschwindigkeitsmessanlage in einem Anhänger kontrolliert wird.
Dazu möchten wir folgendes feststellen:
Grundsätzlich halten wir eine dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle für sehr effektiv und zielführend.
Allerdings stellen wir fest, dass die Verkehrsteilnehmer sich sehr schnell auf die neue Situation eingestellt haben, und lediglich in dem Bereich des Anhängers ihre Geschwindigkeit reduzieren, um danach zum Teil ungehemmt wieder zu beschleunigen
Gerade die weit einsehbare und breite Fahrbahn verleitet viele Verkehrsteilnehmer zu deutlichen Überschreitungen der 30 Km/h von 22 – 6 Uhr
Auch zwischen 6 und 22 Uhr wird, soweit es die Verkehrssituation zulässt, zum Teil deutlich schneller als 50 Km/h gefahren
Gerne laden wir Sie persönlich zum Ortstermin ab 4 Uhr nachts ein, wenn der Autoverkehr durch Schichtarbeiter beginnt, die mit weit überhöhten Geschwindigkeiten die Hauptstraße Richtung Innenstadt entlang rasen.
Weiterhin können Sie sich dann gerne auch ein Bild von der nächtlichen Raserei insbesondere an den Wochenenden, gerade in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag machen.
Das unsägliche „Kopfsteinpflaster“ multipliziert“ den Verkehrslärm, je höher die Geschwindigkeit steigt.
Die einzige Möglichkeit (das Entfernen des Pflasters würde auch dazu beitragen) diesen Lärm zu reduzieren, ist die konsequente Einhaltung und natürlich auch konsequente und dauerhafte Kontrolle von 30 Km/h, nicht nur am Ortseingang, sondern auch an anderen Stellen der Hauptstraße, sowohl tags- als auch nachts.
Von daher sehen wir sehr wohl einen Anlass und natürlich auch Gründe auf Anordnung von 30 km/h.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass das (Un)-Recht derjenigen, die sich nicht an die nächtliche reduzierte Geschwindigkeit halten, höher angesetzt wird, als dem Recht der Anwohner der Hauptstraße und des näheren Umfelds auf Nachtruhe.
Gleiches gilt für die derzeit gültige Geschwindigkeitsgrenze von 50 km/h tagsüber. Ist das Recht auf zügiges Vorankommen höher zu bewerten, als die Lärmbeeinträchtigungen und die Gefährdung von Kindern, älteren Menschen und anderen Anwohnern und Einkaufskunden?
Selbst bei idealen Voraussetzungen beträgt der „Zeitgewinn“ bzw. „Zeitverlust“ bei dem betroffenen Straßenabschnitt von rd. 1 km bei einer Reduzierung von 50 auf 30 Km/h lediglich 42 Sekunden. Und dies wohlgemerkt bei idealen Voraussetzungen. In der Praxis wird sich wegen Ampelschaltungen, Straßenbahn, usw. der Zeitverlust bei 20 – 30 Sekunden einpendeln.
Von daher bitten wir Sie, unser Anliegen ernst zu nehmen und alle betroffenen Anwohner hinsichtlich Ihrer Forderung nach einer dauerhaften Geschwindigkeitsreduzierung zu unterstützen sowie die Kontrolle und Sicherstellung der Einhaltung zu gewährleisten.
Bezüglich der Vereinbarung eines Ortstermins melden Sie sich doch bitte unter xxx
Freundliche Grüße


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