03/27/2026, 06:44
JA. Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein. Vorausgesetzt werden sollte, dass sie den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.
Der sichere Schulweg betrifft die Schulkinder täglich selbst. Klar können sie sich dafür einbringen. Ihre Stimme soll gehört werden