31.05.2014, 00:38
Liebe Frau Sckaer,
der natürliche Wille, der bislang die Geschäftsunfähigkeit attestierte, wird nicht mehr zugrunde gelegt.
Die Betreuer/innen haben sich nunmehr an den aktuell erklärten Willen und insbesondere bei Vorhandensein einer Patientenverfügung an den im Voraus erklärten Willen zu halten.
Das heißt auch Volljährige können Anträge stellen, also stellen Sie Anträge, Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die kettenbestellten, nicht volkslegitimierten Verrichtungsgehilfen. Sie sollen den begleiteten Umgang verständlicherweise nicht ablehnen,
aber Sie können dem Jugendamt folgendes schreiben: Mir ist es leider nicht möglich, zum Jugendamt der Stadt... für eine gedeihliche Zusammenarbeit, das notwendige Vertrauen zu haben, wie es das Kinder- und Jugendhilfegesetz(KJHG) vorsieht. Weitere Angaben können in einem anberaumten Termin gemacht werden.
Die Patienverfügung
www.patverfue.de/formular
ist für Sie wichtig und das jemand Ihres Vertrauens dort eingetragen ist(meistens der Partner).