Región: Nordrhein-Westfalen
Familia

Mein Schirm

Peticionario no público.
Petición a.
Stadtverwaltung, Familiengericht, Justizminister
8 Apoyo

La petición fue retirada por el peticionario.

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  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

05/05/2014 16:33

Familienrichterin
Frau Uta Cramer
Hohenzollernstraße 157
Mönchengladbach, 16.09.2012
41061 Mönchengladbach
poststelle@ag-moenchengladbach.nrw.de

Sehr geehrte Richterin Frau Cramer,

Sie haben unseren Sohn Simon Tobias Tao Huber, geboren am 31.03.1994 nicht nach
minderjährigem Recht zur Adoption freigegeben, sondern nach volljährigem Recht.
Am Tag der Anhörung unseres Sohnes war unser Sohn volljährig.
Sie haben nicht nur den perfekten Kinderklau begangen, sondern auch noch den perfekten
Elternmord.
Unser Sohn heißt jetzt Tom und wohnt bei der Familie Weiß, wir können es beweisen, siehe Schreiben der Pflegemutter und Schreiben unseres Sohnes, dass er jetzt Tom heißt.
Unser Sohn kann nie wieder zurück zu unserer Familie und uns besuchen. Er hat nicht unsere Telefonnummer und unsere Adresse wo wir wohnen. Wir können unserem Sohn nicht schreiben und nicht anrufen, da wir keine Adresse von ihm haben.
Weil Sie behauptet haben, der Kindeswille kommt immer vor Kindeswohl.
Deswegen heißt unser Sohn jetzt Tom und wohnt bei der Familie Weiß.
Sie haben gegen den Willen der leiblichen Eltern unseren Sohn zur Adoption freigegeben und Sie haben ihn vorher nicht auf das Eltern-Entfremdung-Syndrom (PAS) therapieren lassen, deshalb steht unser Sohn mit einem Bein im Knast.
Siehe Schreiben Richter Borcherts und OLG Düsseldorf war unser Sohn zum Zeitpunkt der
Adoption volljährig.
Wenn Kinder Feuer legen, würde Herr Huber nie mehr die Feuerwehr anrufen, warum?
Weil laut Richterin Frau Cramer der Kindeswille immer zuerst kommt und danach das Kindeswohl.
Die Feuerwehr dürfte das Feuer nicht löschen, da es gegen den Kindeswillen verstößt und wenn es gegen den Kindeswillen ist, entspricht es nicht dem Kindeswohl.
Dann muss das Haus eben abbrennen und die Richterin Frau Cramer kommt für die gesamten Kosten auf, sie haftet privat. Das können Zeugen bestätigen.
Eltern haften für ihre Kinder - so haftet auch die Richterin Frau Cramer für das Kind, das sie zur Adoption freigegeben hat.
Herr Huber schickt dieses Schreiben auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Mit freundlichen Grüßen
Simon Huber

Der Brief ist in englischer Übersetzung nachzulesen in
zu weiteren Petitionen:

www.change.org/de/Petitionen/selbstgew%C3%A4hlte-assistenz

www.change.org/de/Petitionen/richtiges-recht-teil-ii

www.change.org/de/Petitionen/richtiges-recht

www.change.org/de/Petitionen/sittlich-nicht-gerechtfertigte-adoption-a-not-morally-unjustified-adoption

www.openpetition.de/petition/online/wer-sein-maentelchen-nach-dem-wind-haengt-hat-schlechte-karten-wir-empfehlen

www.change.org/de/Petitionen/bundesminister-in-herr-frau-einheitliche-rechtsprechung-in-allen-bundesl%C3%A4ndern

secure.avaaz.org/de/petition/Sozialverwaltung_Bezirk_Oberpfalz_Wir_fordern_Sie_auf_ambulante_Hilfen_fuer_Vanessa_Berger_gebr2191988/?kBwvbcb

www.change.org/de/Petitionen/deutscher-bundestag-kinder-m%C3%BCssen-das-recht-auf-einen-freien-unabh%C3%A4ngigen-professionellen-vertraulichen-und-kostenlosen-rechtsbeistand-vor-gericht-bekommen


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