15.07.2020, 18:25
Änderung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Mindestalter der Mofa-Prüfbescheinigung von 15 Jahre auf 14 Jahre abzusenken und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die mit der Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden dürfen, von 25 km/h auf 40 km/h anzuheben. sowie die Einführung einer Zulassung für Vierrädrige Elektromobile bis 40 Km/h mit der Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden in Deutschland.
Neuer Titel: Mofa-Prüfbescheinigung ab 14 Jahre bis 40 Km/h statt 25 Km/h
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 65 (64 in Deutschland)