15.06.2020, 04:49
Änderungen im Text
**Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**
**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**
**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 6. Lebensjahr mindestens am Ende eines jeden Schuljahres entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterrich
Neues Zeichnungsende: 17.08.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 46 (45 in Deutschland)