Verkehr

Monowheel fahren ist keine Straftat! Keine Haftstrafe für Innovatoren & Pioniere der Emoblität!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Amtsgericht, Landgericht, Deutscher Bundestag
152 Unterstützende 149 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

152 Unterstützende 149 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

17.12.2020, 21:56

Textänderung zur Erfüllung der Nutzungsbedingungen von 1.2


Neuer Petitionstext: Wir fordern einen eine Überarbeitung des Gesetzesesurteils für Herrn Don Hoang, Pionier der E-Mobilität, der sich für Innovation und den Fortschritt in der E-Mobilität und somit für eine bessere Welt und die Alltagserleichterung vieler Menschen einsetzt.
Don engagiert sich seit Jahren für mehr Nachhaltigkeit in der Fortbewegung und wurde missverständlich von der Polizei mit einem elektrischen Einrad in den Städten München, Berlin und Regensburg verhaftet und folglich zu einer Haftstrafe von 3 Monaten verurteilt.
Beim Fahren, lediglich in Schrittgeschwindigkeit, erfolgte die Festnahme. Aktuell laufen die Ermittlungen zu den Straftatbeständen noch immer und das elektrische Einrad ist seither beschlagnahmt und wird laut Aussagen der Staatsanwaltschaft vernichtet. All das nur, weil die Strafen für das Fahren eines sog. Monowheels mit dem Betreiben eines Kfz (sprich: Auto) ohne Führerschein gleichgestellt wird. Für ein Monowheel gibt es allerdings keinen Führerschein!
Als Mitglied der EU wäre es für Deutschland ein Leichtes sich an der Bereitschaft zur Innovation anderer Mitgliedsstaaten zu orientieren. Diese haben u.a. die Nutzung legalisiert und einen gesonderten Strafkatalog angelegt. Dies fordern wir auch für die BRD! Ein Monowheel zu fahren ist keine Straftat und es fordert einer Überarbeitung der Gesetze!
In unserem Fall wurde Herr Don Hoang für das Fahren eines hoverboard-ähnlichen Einrads zu 3 Monaten Haft, 3 Jahren Bewährung und 3.000,00 € Geldstrafe verurteilt! Die Strafe richtet sich nach den Straftatbeständen: Fahren ohne Straßenzulassung, Fahren ohne Versicherungsschutz und Fahren ohne Fahrerlaubnis nach dem Kraftfahrzeuggesetz.
Und das, obwohl die aktuelle Gesetzeslage unklar ist. Monowheels sind auf Straßen nicht zugelassen aber auch nicht konkret verboten. Sie werden zu Unrecht als gefährlich eingestuft (gerade von denjenigen, die noch nie so eines gefahren sind). Fahrern von elektrischen Einrädern drohen harte Strafen – E-Mobilität ist im Ausland ein Zukunftsmarkt mit Wachstum.
Die Monowheels sind vom Funktionsprinzip ähnlich wie ein SEGWAY. Deswegen ist mein Vorschlag die Gleichstellung von Elektrokleinstfahrzeugen, so auch elektrische Einräder (Monowheels), mit Fahrrädern, anstatt mit Kraftfahrzeugen!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (32 in Deutschland)


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