Sport

Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau?

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
5.589 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

5.589 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

09.05.2011, 17:19

Liebe Freunde des Kanusports,

bezüglich unserer gemeinsamen Petition herrscht momentan das "Stillhaltevorkommen". Die Schwäbische Zeitung schreibt wie folgt:
"Kanufahren: Vorerst bleibt alles wie es ist
Bis der Landtag über zwei Petitionen entscheidet, wird das Landratsamt an der bisherigen Regel festhalten

Die Kanufahrer und -verleiher dürfen sich freuen: Vorerst gelten die alten Regeln weiter. (Foto: Landratsamt)
SIGMARINGEN / sz Das Landratsamt wird in dieser Saison die bisherige Regelung zum Bootfahren auf der Donau im Landkreis Sigmaringen übergangsweise beibehalten. Das wurde am Donnerstag mitgeteilt. Eine geplante Neuregelung kann erst dann auf den Weg gebracht werden, wenn über zwei beim Landtag eingereichten Petitionen befunden worden ist.
Die Ergebnisse des vom Regierungspräsidium Tübingen beauftragten Gutachtens „Grundlagenuntersuchung für eine naturverträgliche Kanuregelung auf der Donau zwischen Beuron und Rottenacker“ sollten eigentlich schon in eine Neuregelung zum Bootfahren auf der Donau im Landkreis Sigmaringen für die Saison 2011 einfließen. Und zwar nicht nur für die befristete Regelung von Laiz bis Hundersingen, sondern auch für den unbefristeten Abschnitt zwischen Beuron und Laiz, mit dem Ziel für den Besucher einheitliche Vorgaben von Beuron bis Hundersingen zu schaffen und die Vorgaben der EU zu optimieren. Die Diskussionsgrundlage für die neue Rechtsverordnung ging den Naturschutz- und Fischereiverbänden nicht weit genug. Städte und Gemeinden sowie gewerbliche Bootsverleiher wollten die abgestimmten Inhalte der bisherigen Beschränkung aber beibehalten.
Mittlerweile sind zwei gegensätzliche Petitionen beim Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg in Stuttgart eingereicht worden.

Vor diesem Hintergrund gilt für das Landratsamt als Verordnungsgeber ein so genanntes „Stillhalteabkommen“. Das bedeutet, dass an der derzeit geltenden Rechtslage nichts verändert werden darf, bis der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung ausgesprochen hat. Aufgrund der Neuwahl des Landtags wird sich der Petitionsausschuss in neuer Besetzung allerdings erst nach seiner Konstituierung mit dieser Angelegenheit befassen können.
„Der Tourismus ist im Landkreis Sigmaringen ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor – deshalb soll das Bootfahren auf der Donau weiterhin, aber in naturverträglichem Maße möglich sein“, erläutert Landrat Dirk Gaerte die grundsätzliche Zielsetzung des Landratsamts. „Ein kooperatives Miteinander von Tourismusinteressen und Umweltbelangen ist das Maß, an dem wir uns künftig – wie auch schon in der Vergangenheit – orientieren bzw. orientiert haben“, erklärt der Landrat. Wie und wann die vom Landratsamt neu geplante Regelung zum Boot fahren erlassen werden kann, hängt nun zunächst an einem ausgewogenen Schiedsspruch. Bis dahin bleibt es zum Thema Boot fahren auf der Donau im Landkreis Sigmaringen zunächst einmal alles beim alten mit den bekannten Einschränkungen (50-Zentimeter-Pegel, bestimmte Kontingente dürfen nicht überschritten werden und die Gewerbetreibenden benötigen einen Befahrschein).
(Erschienen: 22.04.2011 16:50)"
Wir sind gespannt und informieren euch sobald es Neuigkeiten gibt.
Mit freundlichen Grüßen

DonautalTourismus - Hohenzollern e.V.
Bernhard Frei
1.Vorsitzender
Donauhaus 1a
88631 Beuron
Tel. 07466/910067
Fax 07466/910066
Tel. 015201514460
info@donauhaus.de
www.urlaub-im-donautal.com


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