Reģions: Austrija
Ekonomika

Nein zu Wachstumsfetischismus und Standortwettbewerb als Staatsziele in der Verfassung!

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Petīcija ir adresēta
Österreichischer Nationalrat
342 Atbalstošs 302 iekš Austrija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

17.03.2018 13:42

Klarer Formulierung


New petition description: Am 15.5.2017 haben ÖVP und SPÖ im Nationalrat einen Gesetzesantrag eingebracht, demzufolge das "Das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung, BGBl. I Nr. 111/2013" in ein "Staatsziele-Gesetz" umgewandelt und um die Ziele "Wachstum, Beschäftigung und einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort" ergänzt werden soll.
Widerstand durch die Zivilgesellschaft hatte im Sommer 2017 dieses Vorhaben vorerst noch stoppen können.
Nun will die neue von ÖVP und FPÖ gebildete Regierung den Zwang zum Wirtschaftswachstum doch in der Verfassung fest schreiben !!! schreiben! Im Vorjahr haben SPÖ und ÖVP noch den "Staatsfeindeparagrafen" durchgedrückt und das Demonstrationsrecht verschärft, weshalb der Einsatz für eine nachhaltige und ökologische Wirtschaft leichter kriminalisiert werden könnte.
Wir fordern die Rücknahme dieser Anlassgesetzgebung, die von der Regierung als Antwort auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht gegen die dritte Landepiste in Schwechat wegen Verletzung des Staatszieles "Umweltschutz", in aller Eile durchepeitscht werden soll. Damit würden bei Umweltverträglichkeitsprüfungen der UMWELTSCHUTZ, aber auch SOZIALSCHUTZ, aushebelt und umstrittene Grossprojekte unanfechtbar gemacht werden.
Pläne!
Wachstum und Standortwettbewerb sind im reichen Österreich primär aufgrund des kapitalistischen Wirtschaftswachstums- und Wettbewerbszwanges "notwendig" und haben daher in der Verfassung eines demokratischen Staates nichts zu suchen. suchen!
Stattdessen sollen endlich die sozialen Menschenrechte in Form des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturell Rechte sowie Rechte, der Europäsichen Europäischen Sozialcharta und der Grundrechtecharta der Europäischen Union in den Verfassungsrang gehoben werden!



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