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Turvallisuus

„Nein“ zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts (BMI-Gesetzentwurf vom 9. Januar 2019)!

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Vetoomus on osoitettu
Bundesinnenministerium (BMI)
84 950 Tukeva 83 438 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä on peruuttanut vetoomuksen

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  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

23.10.2019 klo 22.24

Bitte bei Herrn Seehofer beschweren, da er den höflichen Umgang mit unseren Verbandsvertretern nicht als Beschwerde aufgefasst hat, und die Abgeordneten höflich informieren, damit sie noch etwas ändern können. (siehe Ende des Textes)

Bundesinnenminister Seehofer heute bei einer Fragestunde
im Video ab Minute 4:00: dbtg.tv/fvid/7396444

>>So wollte als erster Fragesteller Martin Hess MdB (AfD) wissen, warum der Innenminister bei der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie über die erforderlichen Regelungen hinausgehe. „Insbesondere bei der Bedürfnisprüfung und im Verbot bestimmter Magazine gehen Sie in Ihrem Gesetzentwurf weit über die Erfordernisse der Richtlinie hinaus – ohne dass dies einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringt“, kritisierte Hess. Nicht die „Legalwaffenbesitzer“ wie Sportschützen seien aber das Problem, sondern der illegale Waffenhandel und die illegale Waffenherstellung. Trotzdem würden Sportschützen unter „Generalverdacht“ gestellt.

Seehofer widersprach der Darstellung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie schärfer umsetze als gefordert. Das Gegenteil sei der Fall. So habe er etwa darauf verzichtet, dass langjährige Mitglieder eines Schützenvereins die Bedürfnisprüfung ablegen müssten.

„Sportschützen und Büchsenmacher“ hätte im Anhörungsprozess auch keine nennenswerten „Beschwerden“ geäußert.


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