Περιοχή: Γερμανία
Ασφάλεια

„Nein“ zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts (BMI-Gesetzentwurf vom 9. Januar 2019)!

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Bundesinnenministerium (BMI)
84.950 Υποστηρικτικό 83.438 σε Γερμανία

Η αναφορά αποσύρθηκε από τον αναφέροντα

84.950 Υποστηρικτικό 83.438 σε Γερμανία

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  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

23/10/2019, 10:24 μ.μ.

Bitte bei Herrn Seehofer beschweren, da er den höflichen Umgang mit unseren Verbandsvertretern nicht als Beschwerde aufgefasst hat, und die Abgeordneten höflich informieren, damit sie noch etwas ändern können. (siehe Ende des Textes)

Bundesinnenminister Seehofer heute bei einer Fragestunde
im Video ab Minute 4:00: dbtg.tv/fvid/7396444

>>So wollte als erster Fragesteller Martin Hess MdB (AfD) wissen, warum der Innenminister bei der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie über die erforderlichen Regelungen hinausgehe. „Insbesondere bei der Bedürfnisprüfung und im Verbot bestimmter Magazine gehen Sie in Ihrem Gesetzentwurf weit über die Erfordernisse der Richtlinie hinaus – ohne dass dies einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringt“, kritisierte Hess. Nicht die „Legalwaffenbesitzer“ wie Sportschützen seien aber das Problem, sondern der illegale Waffenhandel und die illegale Waffenherstellung. Trotzdem würden Sportschützen unter „Generalverdacht“ gestellt.

Seehofer widersprach der Darstellung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie schärfer umsetze als gefordert. Das Gegenteil sei der Fall. So habe er etwa darauf verzichtet, dass langjährige Mitglieder eines Schützenvereins die Bedürfnisprüfung ablegen müssten.

„Sportschützen und Büchsenmacher“ hätte im Anhörungsprozess auch keine nennenswerten „Beschwerden“ geäußert.


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