Kultur

Neues Weltkriegsdenkmal (WK II) in Ruhland ? Bitte ohne Balkenkreuz und Adler !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtverordnetenversammlung Ruhland
657 Unterstützende 325 in Amt Ruhland

Der Petition wurde nicht entsprochen

657 Unterstützende 325 in Amt Ruhland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.07.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

30.06.2022, 13:44

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Wie steht es nun mit der (möglichen) Einwohnerbeteiligung in der Stadt Ruhland ?

Und : Wir sind definitiv kein Einzelfall ... nicht in Deutschland, nicht im Bundesland Brandenburg.

Fragen in Ausschüssen und SVV stellen ist okay. Aussprachen ... warum das denn ?!

Wir diskutieren derzeit unsere Reaktion.

Dringende Bitte : Sollte hier von den Unterstützenden Erfahrungen zu demokratischen Prozessen in Kommunen vorliegen ... unterstützt uns gern. (Tel. / Mail)

Unsere Satzung in Ruhland (2008) ist folgendermaßen formuliert :

"§ 3 Einwohnerversammlung (1) Wichtige Stadtangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck können Einwohnerversammlungen für das Gebiet und Teile des Gebietes der Stadt durchgeführt werden. (2) Der Hauptverwaltungsbeamte beruft unter Angabe der Tagesordnung und ggf. des Gebietes, auf das die Einwohnerversammlung begrenzt wird, die Einwohnerversammlung ein. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Einwohnerversammlung entsprechend den Vorschriften für die Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Der Hauptverwaltungsbeamte oder eine von diesem beauftragte Person leitet die Einwohnerversammlung. Alle Personen, die in der Stadt bzw. in dem begrenzten Gebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben in der Einwohnerversammlung Rede- und Stimmrecht. Über die Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen und dem Hauptverwaltungsbeamten und der Stadtverordnetenversammlung zuzuteilen. (3) Die Einwohnerschaft kann beantragen, dass eine Einwohnerversammlung durchgeführt wird. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und die zu erörternde Stadtangelegenheit bezeichnen. Der Antrag darf nur Angelegenheiten angeben, die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwohnerversammlung waren. Antragsberechtigt sind alle Einwohner. Der Antrag muss von mindestens fünf vom Hundert der Einwohner der Stadt unterschrieben sein. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgestellt: Ruhland, den 02. Dezember 2008"


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