Gesundheit

Nichtraucherschutz in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) - RLP

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss von Rheinland-Pfalz
15 Unterstützende 8 in Rheinland-Pfalz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

15 Unterstützende 8 in Rheinland-Pfalz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

08.08.2021, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


11.06.2020, 00:51

Rechtschreibfehler wurden durch Satzumstellung korrigiert


Neuer Petitionstext: Mit der Petition wird ein vereinfachter, geregelter Nichtraucherschutz zwischen Mietern/Eigentümern auf Sondernutzungsflächen untereinander in Mehrfamilienhäusern gefordert.
Mit dieser Petition soll avisiert werden, dass das Rauchen auf Balkonen, Lodges und Terrassen, sowie im Treppenhaus, Keller und Waschräumen usw. in Mehrfamilienhäusern Terrassen in einem zeitlich vereinbarten Zeitrahmen generell verboten werden soll.
Im Treppenhaus, Keller und Waschräumen usw. in Mehrfamilienhäusern soll das Rauchen in diese. Gemeinschaftsorten komplett untersagt werden.


Neue Begründung: Das Rauchverbot an öffentlichen Orten wurde durch entsprechende Gesetze in Deutschland bereits verabschiedet.
Nun soll auch für Mietswohnungen Mehrfamilienhäudern ein Gesetz erwirkt werden, welches nichtrauchende Anwohner wirksam unter Schutz stellt und das Rauchen in und um Mietshäuser, Mehrfamilienhäusern auf Sondereigentumsflächen zeitlich eingeschränkt wird.
werden
Jedes Jahr sterben weltweil 8 Millionen Menschen durch den Rauchkonsum, davon ca. 10 Prozent als Folge des Passivrauchens. Eine hohe Gefahr des Passivrauchens befindet sich in Mehrfamilienhäusern. Hier ist man durch rauchende Mitbewohner dem gesundheitsschädlichen Rauch permanent ausgesetzt.
Daher fordern wir, dass das Rauchen wie im Titel bereits erwähnt, zeitlich einzugrenzen, einzugrenzen ist, damit die Wohnungen der Nichtraucher genügend gelüftet werden können und können; vor allem nachts, nachts sollen die Mitbewohner ohne den kalten, giftigen Rauch in Ruhe und ohne gesundheitlicher gesundheitliche Schädigungen bei offenen Fenstern schlafen zu können. Vor allem in den heißen Sommermonaten ist es eine Qual, dass die Wohnung nachts nicht ausreichend gelüftet und gekühlt werden, werden kann, da ständiger ständiger, penetranter Tabakrauch in die Wohnung gelangt.
Wir wollen das Rauchen nicht komplett verbieten, aber es soll für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden; diese Regelung sollte analog zu Grillvereinbarungen geschlossen werden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (5 in Rheinland-Pfalz)


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