Nichtraucherschutz, Gesundheit
Laut Artikel 2 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes und Artikel 3 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der EU hat jeder Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dieses wird regelmäßig in Mehrfamilienhäusern und Hotels durch Rauchen auf Balkonen u.ä. verletzt. Es ist Zeit, dass hier endlich gehandelt wird! Bitte eröffnet noch einmal eine Petition für den Nichtraucherschutz in Wohnungen! Es muss nur mehr geworben werden, vielleicht mit Unterstützung von rauchfrei.de und weiteren Organisationen.
Quelle: Artikel 2 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes und Artikel 3 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der EU