Bürgerrechte

Nie wieder Lockdowns und Aufhebung der Grundrechte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Mitglieder des Bundestages
964 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

964 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

19.02.2021, 01:04

Übersichtlichere Gliederung, keine Textänderung.


Neuer Petitionstext:

Der Nutzen und der Schaden der von unseren Regierungen verordneten Lockdowns klaffen weit auseinander. Das darf in Zukunft nie wieder passieren. Deshalb muss gesetzlich geregelt werden:

-       Objektive Kriterien für „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“

-       Beratungsgremien breit und mit Kritikern besetzen

-       Bürgerinnen und Bürger einbinden

-       Kollateralschadensbericht erstellen

-       Unabhängigkeit der Medien stärken

-       Pflegenotstand beenden durch bessere Bezahlung in der Pflege

(Die Vorschläge werden unten weiter ausgeführt.)

***

In der ersten selbstorganisierten Volksabstimmung (www.abstimmung21.de soll über diesen Vorschlag gegen unsinnige Lockdowns abgestimmt werden. Dazu braucht er sehr viele Unterschriften.

Deshalb bitte ich Sie, unterschreiben Sie und schicken Sie diese Petition weiter!

Sie können die Verbreitung der Petition auch mit einer Spende unterstützen, wir finanzieren damit zur Zeit Online-Werbung, die gute Resonanz bringt. Bitte spenden Sie an Demokratiebedarf e.V., Konto DE56700205000008894500, Stichwort "Petition". Jeder Beitrag hilft.

Ich habe diese Aktion als Einzelperson gestartet. Ich bin Bürgerrechtler, Autor und Seminarleiter. Im April 2020 habe ich eine Petition für einen Untersuchungsausschuß zur Coronakrise gestartet (chng.it/s72SNbfbXn mit 19 Seiten offenen Fragen und über 50.000 MitunterzeichnerInnen. Darauf gab es von den Regierungsparteien keine Antworten.

Herzliche Dank für Ihre Unterstützung! Thomas Mayer

***

Forderungen:

Objektive Kriterien für eine "Epidemische Lage von nationaler Tragweite".

Die Aufhebung unserer Grundrechte darf nicht der Willkür von Regierung und Bundestages unterliegen, sondern es muss eine objektive und deutliche Gefährdungslage der Bevölkerung existieren. (1) Für eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ durch eine neue Infektion muss das durchschnittliche Sterbealter 10% unter der allgemeinen Lebenserwartung liegen und die monatliche Sterberate 10% höher als in den fünf Vorjahren sein. Wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden, sind nur staatliche Maßnahmen zur Isolierung von Kranken und nicht zur Isolierung von Gesunden erlaubt.

Beratungsgremien breit und mit Kritikern besetzen. Es darf nicht sein, dass die Regierung nur Wissenschaftler befragt, die ihre Politik unterstützen und kritische Wissenschaftler ausschließt und diffamiert. (2) Beratungsgremien müssen interdisziplinär aus allen betroffenen Fachgebieten besetzt werden und mindestens zur Hälfte aus Kritikern staatlicher Maßnahmen bestehen.

Bürgerinnen und Bürger einbinden. Anstatt die Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden, muss deren Kompetenz einbezogen werden. Das geht durch losbasierte Bürgerräte. (3)

Kollateralschadensbericht erstellen. Die Regierung ist verpflichtet Folgeabschätzungen durchzuführen, zu dokumentieren und regelmäßig zu veröffentlichen. Die Schäden von staatlichen Maßnahmen für die körperliche und seelische Gesundheit, die Bildung und Entwicklung von Kindern, die Wirtschaft, die Staatsfinanzen, die Kultur, die Demokratie etc. müssen fortlaufend erfasst werden, damit eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen möglich ist. (4)

Unabhängigkeit der Medien stärken. Die freie öffentliche Diskussion und Meinungsbildung ist die Grundlage der Demokratie. In der Coronakrise wurde in den großen Medien aber fast nur die Regierungslinie vertreten, abweichende Informationen und Meinungen kamen fast nicht vor, gleichzeitig gibt es staatliche Förderprogramme von hunderten Millionen Euro für Zeitungsverlage. (5) Der Einfluß der Regierung auf die Medien muß zurückgedrängt und die Unabhängigkeit der Medien gestärkt werden. Jeder steuerzahlende Bürger kann mit der Abgabe der Einkommenssteuererklärung entscheiden, welchen Medienunternehmen ein festgesetzter Anteil seiner Steuerschuld - beispielsweise 100 Euro pro Jahr - direkt vom Finanzamt überwiesen werden soll. Entscheidet er nicht, wird sein Anteil auf die 10 größten Medien seines Bundeslandes verteilt. Medienunternehmen, die von Bürgern ausgewählt werden wollen, müssen sich verpflichten, ihre inhaltlichen Beiträge kostenfrei im Internet abrufbar zu halten. Für weitere Dienstleistungen - beispielsweise eine gedruckte Zeitung - können sie ein Entgelt erheben.

Pflegenotstand beenden durch bessere Bezahlung in der Pflege. Im Jahr 2020 wurden aufgrund der Gesundheitspolitik unserer Regierung 20 Krankenhäuser mit ca. 2100 Betten geschlossen (6) und von im Herbst und Winter ca. 4000 Intensivbetten außer Betrieb genommen. (7) Die Regierung begründete den Lockdown mit einem Mangel an Krankenhausbetten. Unfassbar!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 474 (445 in Deutschland)


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