01/08/2026, 06:21
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
vielen Dank, dass Sie unser Anliegen weiterhin begleiten und unterstützen. Ihre Stimmen geben uns Kraft und zeigen, wie wichtig wohnortnahe Schwimmangebote für Kinder, Familien und Vereine in unserer Region sind.
Leider hat sich gezeigt, dass der Rhein-Sieg-Kreis und Landrat Sebastian Schuster das Projekt nicht im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten unterstützen möchten. Trotz aller Gespräche, Stellungnahmen und Kompromissvorschläge wurde erneut eine Ablehnung ausgesprochen.
Nach sorgfältiger Abwägung haben wir uns daher entschieden, den juristischen Weg zu gehen. Die Klage wurde inzwischen eingereicht.
Wir blicken diesem Schritt mit Zuversicht entgegen. Die nordrhein-westfälische Bauordnung sieht ausdrücklich vor:
§ 6 Abs. 13 BauO NRW:
Eine Abweichung von den Abstandsflächen kann nach § 69 zugelassen werden, wenn deren Schutzziele gewahrt bleiben. Eine atypische Grundstückssituation ist nicht erforderlich.
Genau das ist in unserem Fall gegeben:
Die Schutzziele des Nachbarn – insbesondere Belichtung, Belüftung, Brandschutz und Einblicksschutz – sind vollständig gewahrt. Der betroffene Nachbar unterstützt das Projekt ausdrücklich.
Deshalb starten wir hoffnungsvoll ins Jahr 2026 – mit dem festen Willen, dieses wichtige Schwimmangebot für die Region möglich zu machen.
Vielen Dank, dass Sie diesen Weg mit uns gehen. Wir halten Sie weiterhin transparent auf dem Laufenden.