Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt am Rübenberge

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Dominic Herbst
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

1.773 Unterschriften

Sammlung beendet

1.773 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet April 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.12.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

17.09.2026, 15:17

Die Stadt antwortet am 01.09.2026 wie folgt auf unser Schreiben vom 31.07.2026.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Beantwortung lhrer Fragen vom 31.07.2026 weisen wir zunächst auf die FAQs zum Deich-
verteidigungsweg hin, die auf der Homepage der Stadt Neustadt veröffentiicht sind und einen
Überblick über die wesentlichen Fragen zum Verfahren geben:

"neustadt-a-rbge.de/leben-in-neustadt/sicherheit-ordnung/hochwasser-und-starkregen/hoch-
wasserschutz-planfeststellungsverfahren-zur-oeffnung-des-deichverteidigungsweges"

Ergänzend beantworten wir Ihre Fragen zum aktuellen Stand der Untersuchungen und zu den
bislang vorliegenden Ergebnissen wie folgt:

In den vergangenen Monaten wurden Brutvogelkartierungen durchgeführt und die Vorkommen
der Farn- und Blütenpflanzen erfasst. Weitere Untersuchungen vor Ort sind nach aktuellem
Kenntnisstand nicht vorgesehen. Die Ergebnisse der Kartierungen sowie die zugehörigen Be-
richte erhäit die Stadt Neustadt im Verlauf der nächsten Monate.

Die Auswertung wird zeigen, ob durch die geplante Nutzung erhebliche Beeinträchtigungen stö-
rungsempfindlicher Tierarten zu erwarten sind. Sollte dies der Fall sein, müsste ein Konzept ent-
wickelt werden, mit dem diese Beeinträchtigungen möglichst weitgehend vermieden oder ver-
mindert werden. Nach Abschluss der Untersuchungen und Bewertungen sowie nach Erstellung
der erforderlichen Unterlagen kann ein erneutes Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

Wie lange das weitere Verfahren bis zu einer Entscheidung über die Nutzung des Weges dauern
wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abschätzen. Die Dauer hängt unter anderem
davon ab, ob und in welchem Umfang im Verfahren Einwendungen erhoben und Stellungnahmen
abgegeben werden. Bis zu einem Planfeststellungsbeschluss, der die Öffnung des Weges zu-
lässt, bleibt der Weg geschlossen.

Die aufgestellte Beschilderung mit der Kennzeichnung „Privatgrundstück" wird in absehbarer
Zeit abgebaut und durch eine entsprechend angepasste Beschilderung ersetzt.

Weitere lnformationen finden Sie in den oben genannten FAQs sowie in der Beschlussvorlage,
die lhnen bereits mit E-Mail vom 23.03.2026 übersandt wurde und ebenfalls auf der genannten
lnternetseite veröffentlicht ist.

Mit freundlichen Grüßen
1m Auftrage
gez. Jörg Homeier


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