Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt am Rübenberge

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Dominic Herbst
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

1.773 Unterschriften

Sammlung beendet

1.773 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet April 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.12.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

23.09.2026, 05:00

Am 31.07.2026 hatten wir die Stadt um konkrete Auskunft zum Stand der Planungen für die Öffnung des Deichverteidigungsweges am Silbernkamp gebeten. Mit Schreiben vom 01.09.2026 teilte die Stadt mit, dass inzwischen Brutvogelkartierungen sowie Erfassungen von Farn- und Blütenpflanzen durchgeführt wurden. Weitere Geländeerfassungen seien derzeit nicht vorgesehen. Die Auswertung der Ergebnisse steht allerdings noch aus und wird im Laufe der nächsten Monate erwartet.
Da diese Untersuchungen eine wichtige Grundlage für die weiteren Planungen bilden, haben wir die Stadt am 18.09.2026 um weitere konkrete Informationen gebeten:

1. Was haben die bisherigen Untersuchungen ergeben?
Liegen bereits erste Ergebnisse vor? Wurden schutzwürdige oder störungsempfindliche Arten festgestellt, bei denen eine Nutzung des Weges als Fuß- und Radweg zu erheblichen Beeinträchtigungen führen könnte?
Falls sich keine erheblichen naturschutzfachlichen Bedenken ergeben, stellt sich die Frage, welche anderen konkreten Gründe einer Öffnung noch entgegenstehen könnten – insbesondere, ob private Interessen oder Einwendungen von Anliegern eine Rolle spielen.

2. Welcher „Istzustand“ wird bewertet?
Die Stadt spricht in ihren Informationen von einem „Istzustand ohne menschlichen Einfluss“. Wir möchten wissen, wie dieser Referenzzustand konkret definiert wird. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob berücksichtigt wird, dass der Deich und der Deichverteidigungsweg inzwischen baulich vorhanden sind und die örtliche Situation dadurch gegenüber dem ursprünglichen Zustand verändert wurde.

3. Welche Maßnahmen könnten eine Öffnung ermöglichen?
Die Stadt weist darauf hin, dass auf Grundlage der Untersuchungen gegebenenfalls Maßnahmen geplant werden können. Deshalb fragen wir, ob beispielsweise Nutzungsauflagen, zeitliche Einschränkungen, Regelungen zur Wegbenutzung oder ein begleitendes Monitoring geprüft werden. Entscheidend ist für uns die Frage, ob eine öffentliche Nutzung grundsätzlich mit geeigneten Maßnahmen möglich sein könnte.

4. Ist eine befristete Öffnung während der weiteren Prüfung rechtlich ausgeschlossen?
Unsere Anregung einer befristeten und widerruflichen Öffnung mit Auflagen und gegebenenfalls Monitoring wurde bislang nicht aufgegriffen. Wir bitten deshalb um eine klare Aussage, ob eine solche Übergangslösung rechtlich tatsächlich ausgeschlossen ist – und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage.

5. Warum ist ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich?
Uns ist bewusst, dass die Nebenbestimmung A II 1.21 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.12.2021 derzeit die Absperrung des binnendeichs gelegenen Weges verlangt. Wir bitten jedoch um Erläuterung, warum für eine Änderung dieser Regelung zwingend ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich ist und welche Bedeutung dabei die Nebenbestimmung A II 1.4 hat, die eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Auflagen aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit vorsieht.

6. Welche Einwendungen gab es im ursprünglichen Verfahren?
Die Stadt verweist auf damalige Stellungnahmen von Naturschutzverbänden und Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern. Wir möchten wissen, ob sich diese Einwendungen tatsächlich gegen eine spätere öffentliche Nutzung des Weges richteten.
Aus unserer Sicht sollte dabei zwischen einer fehlenden Forderung nach Öffnung und einer bewussten Zustimmung zu einer dauerhaften Sperrung unterschieden werden.

7. Welche privaten Interessen spielen eine Rolle?
Wir bitten um Klarstellung, ob konkrete private Einwendungen oder Interessen von Anliegern vorliegen und welche Bedeutung diese im Verhältnis zu den öffentlichen Interessen an einer Fuß- und Radverbindung haben.

8. Wie geht es zeitlich weiter?
Wir bitten um eine möglichst konkrete Darstellung der noch ausstehenden Schritte – von der Auswertung der Untersuchungen über die Erstellung der Antragsunterlagen und die Abstimmung mit den Behörden bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, der öffentlichen Beteiligung und der abschließenden Entscheidung.

Transparenz bei den Untersuchungsergebnissen
Besonders wichtig ist uns, dass die Ergebnisse der inzwischen durchgeführten naturschutzfachlichen Untersuchungen nach ihrer Auswertung öffentlich vorgestellt werden, möglichst im zuständigen Fachausschuss.

Der Rat der Stadt hat bereits am 04.12.2025 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur Öffnung des Deichverteidigungsweges beschlossen. Nach inzwischen mehr als zwei Jahren Sperrung sollte deshalb nachvollziehbar dargestellt werden, welche konkreten Hindernisse einer Öffnung tatsächlich noch entgegenstehen und welche Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung oder Verminderung geprüft werden.

Wir setzen uns weiterhin für eine sachliche, transparente und und nachvollziehbare Klärung ein – mit dem Ziel, dass der Deichverteidigungsweg wieder für Fußgänger und Radfahrer genutzt werden kann.

Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp – Neustadt am Rübenberge“


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